Flexibilisierung als Chance für Biogasanlagen im Bestand

Neue Broschüre der EnergieAgentur.NRW

News

Während die bedarfsgerechte Fahrweise für neue Biogasanlagen de facto zum Pflichtprogramm gehört, fällt die Flexibilisierung von Bestandsanlagen – zumindest für die Restlaufzeit ihrer EEG-Förderung – unter die Kür. Nichtsdestoweniger setzt der Gesetzgeber finanzielle Anreize, damit Betreiber ihre Anlagen noch vor Auslaufen der Vergütungslaufzeit umrüsten. Eine neue Broschüre der EnergieAgentur.NRW informiert Biogasanlagenbetreiber über das Pro und Contra der Flexibilisierung. Sie ist im Internet abrufbar und kann kostenlos bei der EnergieAgentur.NRW bestellt werden (https://www.energieagentur.nrw/broschuere_flexibilisierung_biogasanlagen).

Um auch mit einem wachsenden Anteil volatiler Energieerzeuger im Energiesystem für Netzstabilität zu sorgen, muss die Stromerzeugung zunehmend am Bedarf ausgerichtet werden. Von der Flexibilisierung der Biogasanlagen profitiert jedoch nicht nur das System, sondern auch der Anlagenbetreiber. Da wären einerseits die zusätzlichen Fördermittel, die einen Teil der Maßnahmen finanziell abdecken. Da die Flexibilisierung in der Regel mit einem Austausch des alten oder einem zusätzlichen Blockheizkraftwerk (BHKW) einhergeht, kann zudem durch den Einsatz modernerer Technik mit besseren Wirkungsgraden die Gesamteffizienz der Anlage erhöht werden.

Auch kann durch die Inbetriebnahme eines weiteren BHKW der Betrieb gegen Ausfälle abgesichert und die Lebenszeit der Anlagen durch die Reduktion der Betriebsstunden pro BHKW verlängert werden. Georg Knecht, Betreiber der Biogasanlage am Standort „Zu den Birken“ in Neunkirchen-Seelscheid, hat sich jedenfalls nicht zweimal bitten lassen. Nur drei Jahre nach der Inbetriebnahme flexibilisierte er seine Biogasanlage und ließ sie in das virtuelle Kraftwerk eines Direktvermarkters integrieren. Sein Ziel war es, das Energieerzeugungspotenzial seines landwirtschaftlichen Betriebs bestmöglich auszunutzen. Wie das Resultat aussieht und ob es sich rentiert hat, steht in der neuen Broschüre der EnergieAgentur.NRW.