Auch der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlamentes (IMCO) hat am 7. Juli 2025 für eine Reform der EU-Vergaberichtlinien ebenfalls gefordert, kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren zu erleichtern. Dafür soll die Ausschreibung von Aufträgen in kleinen Losen verpflichtend werden.
Eine weitere Ausnahme vom Losgrundsatz um dringliche, aus dem Sondervermögen des Bundes finanzierte Infrastrukturvorhaben, hält die Bundesingenieurkammer für nicht erforderlich. Dies würde Generalunternehmervergaben befördern und einen fairen Wettbewerb verhindern. Zudem ermöglicht der Passus des aktuellen Entwurfes – durch gezielte Zusammenfassung mehrerer Vorhaben – den vorgegebenen Schwellenwert zu überschreiten, um somit den Losgrundsatz rechtsmissbräuchlich zu umgehen. Hierbei besteht auch die Gefahr, dass diese Ausnahme der künftigen EU-Regelung im Sinne der Empfehlungen des Binnenmarktausschusses entgegenstehen wird.
Erst recht gelten die Ausführungen zum Passus der Ausnahmeregelung zum Sondervermögen für das weitere Gesetzgebungsverfahren. Es ist zu befürchten, dass eine weitergehende Aufweichung des § 97 Abs. 4 S. 3 GWB angestrebt wird. Dieser ist der eine klare Absage zu erteilen.
„Der Koalitionsvertrag sieht eine mittelstandsfreundliche Vergabe vor. Wir appellieren an die Bundesregierung, hier nicht wortbrüchig zu werden. Die Erwartungen der kleinen und mittleren Unternehmen an die neue Regierung sind groß. Die Verwässerung der losweisen Vergabe wäre ein falsches Signal. Mehr Tempo bei Bauen gelingt nur durch ein flächendeckendes Anbieternetz von Planungs- und Bauleistungen in den Kommunen, weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung.“
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer