„Zahlreiche Brücken im Land haben mittlerweile ein Alter erreicht, in dem eine Erneuerung dringend ansteht. Dies betrifft aktuell etwa jede zehnte Brücke in Baden-Württemberg. Schnelles Handeln ist hier entscheidend – nicht nur wegen Sicherheitsbedenken, sondern auch, weil baufällige Brücken hohe volkswirtschaftliche Schäden verursachen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann Ende 2024. „Die Sammelausschreibung ist ein wichtiger Schritt, um mehr Vorhaben in kürzerer Zeit abzuwickeln.“
„Das Land setzt seit 2011 auf eine neue Strategie und priorisiert Sanierungen vor Straßenum-, aus- und -neubau. Die Strategie ist richtig, aber wir müssen weiter gehen, weil die Aufgaben von Jahr zu Jahr größer werden“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann. Mit der Sammelausschreibung würden aufwändige Arbeiten gebündelt. „Wir nutzen die zur Verfügung stehenden Mittel effektiv, um die Voraussetzungen zur nachhaltigen Sicherung der Verkehrsinfrastruktur zu schaffen. So können wir Brücken schneller erneuern und sind dabei effizienter. Das spart Zeit und garantiert die Sicherung unserer Verkehrswege“, betonte Hermann.
Die Präsidentin des Regierungsbezirks Stuttgart, Susanne Bay, erklärte: „Eine sicherere und effiziente Infrastruktur hat für uns hohe Priorität. Aus diesem Grund werden in den nächsten Jahren zahlreiche Brücken erneuert, die die heutigen Sicherheitsstandards nicht mehr vollumfänglich erfüllen. Mit der Sammelausschreibung des Landes wird die Umsetzung dieser komplexen Maßnahmen beschleunigt. Die Investitionen in unsere Brücken stärken nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unserer Region.“
Voruntersuchungen an den Brücken
Mit Beginn der umfangreichen Grundlagenermittlung durch die ARGE für die Ersatzneubauten starteten im Herbst 2024 die Planungen. Teil der Grundlagenermittlung sind unter anderem eine konkrete Bestandaufnahme bei den betroffenen Brücken vor Ort sowie eine Prüfung der Flurgrundstücke. Zur Erkundung der Brücken und des Umfeldes sind umfangreiche Voruntersuchungen erforderlich. Daher erfolgten zu Beginn des Jahres 2025 Vermessungen an den Brücken. Im gesamten Jahresverlauf 2025 werden Flora und Fauna im Brückenumfeld erhoben und Kartierungen durchgeführt. In der zweiten Jahreshälfte 2025 erfolgen Boden- und Grundwasseruntersuchungen im Bereich der Brücken. Für diese Untersuchungen sind örtlich Verkehrseingriffe erforderlich, beispielsweise zeitweise Sperrungen einzelner Fahrspuren im Bereich der Brücken zur Durchführung von Bohrungen.
Die komplexen und umfangreichen Planungsarbeiten, die für Brücken-Ersatzneubauten erforderlich sind und über die Sammelausschreibung vom Land beauftragt wurden, werden sukzessive in den Phasen Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung unter Berücksichtigung der Grundlagenermittlungen durchgeführt. Nach Vorliegen der erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen durch Landes- und Bundesverkehrsministerium („Kenntnisnahme“, „Genehmigung“ und „Gesehenvermerk“) können die Ausschreibungsunterlagen durch die ARGE erstellt und ausgeschrieben und die baulichen Leistungen durch das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) vergeben werden.
Die Dauer bis zu einem möglichen Abbruch und Neubau der Brücken hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den Ergebnissen der Voruntersuchungen, den Ergebnissen der Planungen sowie der Genehmigung und Finanzierungszusage durch das Bundesverkehrsministerium. Insoweit ist – das haben in der Vergangenheit vergleichbare Projekte gezeigt – zum jetzigen Zeitpunkt eine konkrete Angabe zum Baubeginn noch nicht möglich. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass bei den ersten Brücken ein Baubeginn in Jahr 2028 erfolgen könnte. Sowohl die ARGE als auch das RPS arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung.