Bundesminister Alexander Dobrindt hat am 16. März 2016 den neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2030) vorgestellt. Der Bundesverkehrswegeplan legt fest, in welche Straßen-, Schienen- und Wasserstraßen der Bund bis 2030 investiert. Dobrindt bezeichnete den neuen Bundesverkehrswegeplan als „das stärkste Investitionsprogramm für die Infrastruktur, das es je gab“. Bis 2030 sollen 264,5 Milliarden € in die Modernisierung der Verkehrswege, die Vernetzung der Infrastruktur und die Beschleunigung der Mobilität in Deutschland investiert werden. Dabei sollen klare Prioritäten gesetzt werden: „Wir stärken das Prinzip Erhalt vor Neubau und investieren rund 70 % in den Erhalt“, so der Bundesminister.
Der BVWP 2030 setzt auf fünf wesentliche Innovationen:
1. Klare Finanzierungsperspektive: Investitionsmittel und Projekte sind synchronisiert, sodass alle Projekte des vordringlichen Bedarfs im Zeitrahmen des BVWP 2030 umgesetzt werden können.
2. Erhalt vor Aus- und Neubau: 69 % der Gesamtmittel fließen von 2016 bis 2030 in den Erhalt der Infrastruktur (BVWP 2003: 56 %).
3. Klare Prioritäten: Stärkung der Hauptachsen und Knoten und damit der Leistungsfähigkeit des Gesamtnetzes – 75 % der Mittel für Straßenprojekte gehen in großräumig bedeutsame Vorhaben, 25 % in die regionale Erschließung.
4. Engpassbeseitigung: Fokussierung der Investitionen auf die Beseitigung von Engpässen auf den Hauptachsen, um den Verkehrsfluss im Gesamtnetz zu optimieren. Rund 1.700 km Engpässe auf Autobahnen und rund 700 km Engpässe auf Schienenstrecken werden beseitigt.
5. Breite Öffentlichkeitsbeteiligung: Erstmals konnten sich Bürgerinnen und Bürger am BVWP beteiligen – von der Grundkonzeption über Projektvorschläge bis zum Entwurf, der ab dem 21. März für sechs Wochen öffentlich auslag. Auch der Umweltbericht zum BVWP 2030 wird veröffentlicht.
Der BVWP 2030 enthält rund 1.000 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 264,5 Milliarden €, 91 Mrd. € mehr als der BVWP 2003. Davon entfallen 49,4 % auf die Straße, 41,3 % auf die Schiene und 9,3 % auf Wasserstraßen. Die Neubauprojekte sind nach nationalem Prioritätenkonzept als „Vordringlicher Bedarf“ (VB) eingestuft, darin gekennzeichnet die Projekte zur Engpassbeseitigung (VB-E). Nach Abschluss der sechswöchigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der BVWP 2030 überarbeitet und vom Kabinett beschlossen. Den BVWP 2030 und alle Informationen zur Beteiligung stehen unter: www.bvwp2030.de