Fracking: DWA warnt vor Folgen für die natürlichen Wasserressourcen

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Am 30. Juni 2021 hat die Expertenkommission Fracking dem Deutschen Bundestag ihren dritten Jahresbericht vorgelegt, auf dessen Grundlage im Folgenden über die Aufhebung des Verbots von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten entschieden werden soll. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) sieht auf Basis des Gutachtens keinen Anlass, das Verbot von Fracking in wasserwirtschaftlich relevanten Gebieten aufzuheben oder einzuschränken. Prof. Dr. Uli Paetzel, Präsident der DWA, dazu: „Die Ausweitung des Frackings ist weder klima- noch wasserpolitisch sinnvoll. Die kürzlich durch das Bundesumweltministerium vorgestellte Wasserstrategie machte nochmals die besondere Schutzbedürftigkeit unserer Wasserressourcen vor dem Hintergrund des Klimawandels deutlich. Der Bericht der Frackingkommission kann die zahlreichen Risiken und ungeklärten technischen Hürden nicht ausräumen.“

Das für den Schutz der Wasserressourcen zentrale Vorsorgeprinzip setzt zurecht hohe Hürden für den Eingriff in den natürlichen Wasserhaushalt. Aktuelle Risikoeinschätzungen von Fracking-Befürwortern stützen sich jedoch nach wie vor auf unzureichende wissenschaftliche Erkenntnisse, deren Generalisierbarkeit auf andere Regionen darüber hinaus ebenfalls fraglich ist. Auch ist völlig unklar, wie eventuelle Gegenmaßnahmen bei Schäden im Grundwasserkörper durch Fracking aussehen und umgesetzt werden können und wie diese finanziert werden. Die DWA wird sich vor diesem Hintergrund auch weiterhin gegen die Ausweitung von Fracking aussprechen.
 

Weitere Informationen

unter de.dwa.de


(Quelle: DWA)

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