Neuerungen zu DIN V 18599-2 und DIN 4108 Beiblatt 2

Neues Gesetz in Planung

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bauplaner 09/2016
Neues Gesetz in Planung

Die Umsetzung der EPBD-Richtlinie von 2010 verpflichtet die europäischen Mitgliedsstaaten ab dem 1.1.2019 für öffentliche Gebäude und ab 1.1.2021 für zu errichtende Gebäude das energetische Niveau eines Niedrigstenergiegebäudes umzusetzen. Dazu ist es erforderlich, diesen interpretierbaren Begriff national zu definieren. Die Definition soll in einem neuen Gesetz erfolgen, welches das EnEG und die EnEV mit dem EEWärmeG zusammenführen soll. Die neue DIN V 18599 und DIN 4108 Beiblatt 2 sollen von diesem neuen Gesetz in Bezug genommen werden.

Die Energieeinsparverordnung definiert seit dem 1.1.2016 ein primärenergetisches Anforderungsniveau, das bei Verwendung fossiler Energieträger zu nicht unerheblichen Dämmstandards führt.

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