Reduzierung der Fördersätze in den Energieberatungsprogrammen EBW und EBN

Ab 7. August 2024 nur noch 50 statt bisher 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars

Förderprogramme
Klimaanpassung
Politik
Zum 7. August 2024 reduzieren sich die Fördersätze in den Energieberatungsprogrammen für Wohnbaugebäude (EBW) und Nichtwohngebäude (EBN) von bisher 80 Prozent auf dann 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Die maximalen Zuschussbeträge werden um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt. Diese Änderungen teilte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit.

Die Verbindung zwischen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und EBW bleibt unverändert bestehen: Bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird auch zukünftig ein individueller Sanierungsplanbonus (iSFP-Bonus) gewährt und die erhöhten förderfähigen Ausgaben können in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) angesetzt werden. An der BEG ändert sich nichts.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) begründete heute, 5. August, die Reduzierung der Fördersätze mit der starken Nachfrage in den Energieberatungsprogrammen. Angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen sei daher eine Anpassung der Fördersätze und der Zuschusshöhen unerlässlich. Nur durch diese Maßnahmen könnten auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden.

Beispielsweise für Gebäudehülle und Fenster: Auch weiterhin erhöht sich die Zuschussförderung für sonstige Effizienz-Einzelmaßnahmen (z. B. Fenstertausch oder Dämmung Außenwände) von 15 Prozent auf 20 Prozent, wenn zuvor mithilfe der Energieberatungsförderung ein iSFP erstellt wurde. Auch bleibt es dabei, dass sich die förderfähigen Ausgaben für solche Effizienz-Einzelmaßnahmen bei Vorlage eines geförderten iSFP auf 60.000 Euro verdoppeln (ggü. 30.000 Euro ohne geförderten iSFP).

Im EBW-Förderprogramm hat sich die Nachfrage in den letzten Jahren vervielfacht (Rund 10.000 Anträge in 2019, 130.600 in 2023 und bereits über 80.000 Anträge bis Anfang Juli 2024). Im EBN-Förderprogramm sind bis Anfang Juli bereits rund 3200 Anträge eingegangen, im letzten Jahr waren es gesamt rund 6.000.

 

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:

Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude

Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit „Bauplaner News“, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieur:innen und Planer:innen über die neuesten Entwicklungen informiert.

Erhalten Sie aktuelle Nachrichten aus der Branche, Einblicke aus der Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.

Sie können dem Erhalt des Newsletters jederzeit über einen Abmeldelink widersprechen. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Datenschutzerklärung des Newsletter-Dienstleisters CleverReach finden Sie hier.

Abonnieren Sie jetzt kostenlos den 14-tägigen Newsletter "Bauplaner News": 

 

Anzeige


© KOBOLD

Der Gemeinkostenfaktor im Projektcontrolling für Planungsbüros

Wie beeinflusst der Gemeinkostenfaktor den Erfolg von Planungsbüros? Der neueste Artikel auf KBLD.de geht dieser Frage nach und zeigt, wie Büros durch gezielte Anwendung dieses Faktors ihre Rentabilität steigern können. Entdecken Sie praxisnahe Tipps und Strategien, die Ihre Projekte wirtschaftlicher und effizienter machen.     Lesen Sie mehr >>

Anzeige


© POHLCON

Ihre Ideen im Blick. RAPIDOBAT® Schalrohre

Egal ob glatt, quadratisch, sechseckig oder in kreativen Sonderformen – unsere Stützschalungen bieten grenzenlose Gestaltungsmöglichkeiten.

Entdecken Sie unsere vielfältigen Lösungen für mehr Flexibilität.

Lesen Sie mehr >>