Was ist wichtig für Ingenieurverträge?

2018: neues BGB

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 06/2017
Recht

Zum 01.01.2018 kommt ein neues Werkvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Damit werden erstmalig und speziell für Architekten und Ingenieurverträge die typischen Pflichten, das Anordnungsrecht des Auftraggebers, die Vergütung von Nachträgen, ein Sonderkündigungsrecht nach einer Planungsgrundlage mit Kosteneinschätzung, die Teilabnahme nach Leistungsphase 8 und die gesamtschuldnerische Haftung geregelt.

Der Bundesminister für Justiz, Heiko Maas, schreibt auf der Website des Ministeriums zur Veranlassung für ein neues Werkvertragsrecht im BGB:
„Bauen hat im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang eine immense Bedeutung, betrifft aber insbesondere das Leben vieler Bürgerinnen und Bürger in existentieller Weise. (...) Denn ein Hausbau ist nicht immer im Detail planbar. (...) Unser Gesetzentwurf ermöglicht es Bauherren und Unternehmen, hier zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen.“

Umfang: 4 Seiten

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 1,59 € *

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ähnliche Beiträge