Kündigung? – Ausnahmsweise ja!

Verträge sind zu halten!

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 3/2025
Ein Chef eines größeren Ingenieurbüros zu einem Mitarbeiter: „Die besten Verträge sind gekündigte Verträge. Dann erhält man ohne Haftung eine große Vergütung!“ Was daran stimmt und was nicht, wird nachfolgend genauer betrachtet.

Vorab
Will man aus einem Vertrag, oder aus einem vorvertraglichen Vertrauensverhältnis aussteigen, ist das komplex und bedarf der Betrachtung des Einzelfalls und sollte deshalb regelmäßig nur mit anwaltlicher Beratung erfolgen. Entsprechend sind die nachfolgenden Antworten als grundsätzliche Antworten gegeben worden mit dem Hinweis, diese konkret anwaltlich prüfen zu lassen.

Frage 1: Vertragskündigung als Auftragnehmer?
Ein Ingenieur: Ich habe einen Auftraggeber, der ärgert mich ohne Ende. Ständig will er Änderungen, will sich gleichzeitig aber auf nichts festlegen und am liebsten möchte er, dass ich nur für ihn da bin und an seinem Projekt arbeite. Ich habe genug. Ich kann ihm doch sicher kündigen, oder?

Antwort 1:
Das Werkvertragsrecht im BGB regelt das „freie“ Kündigungsrecht nur für die Auftraggebenden (§ 648 BGB; Auftraggebende = Besteller). Dem Ingenieur als Auftragnehmer steht dasselbe Recht nicht zu. Der Werkvertrag zwischen Auftraggebenden und Planenden ist darauf ausgerichtet, dass Planende ihre Leistung erfolgreich abschließen, wofür sie dann das vereinbarte Honorar erhalten. Zwar gibt es ein Recht auf Kündigung „aus wichtigem Grund“ (§ 648a BGB), dieses greift aber nur, wenn ein solcher wichtiger Grund tatsächlich vorliegt. Lt. Gesetz (§ 648a Abs. 1 S. 2 BGB) liegt ein wichtiger Grund nur dann vor, wenn dem Planenden „unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen“ das Vertragsverhältnis „unzumutbar“ geworden ist. Hieran werden konkrete hohe Anforderungen gestellt.

( 5 Seiten )

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 16 € *

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ähnliche Beiträge