Eine wachsende Zahl der Bundesländer hat in den letzten Jahren entschieden, dass öffentliche und gewerbliche Parkplätze mit Photovoltaikanlagen zu überdachen und zu betreiben sind. Dafür wurden die Landesbauordnungen oder die Solar- und Klimaschutzgesetze entsprechend erweitert: Baden-Württemberg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen verlangen PV-Überdachungen derzeit ab 35 Stellplätzen, Hessen ab 50 bei gewerblichen und ab 35 bei öffentlichen Stellplätzen. In Rheinland-Pfalz gelten die Regelungen ab 50 sowie in Schleswig-Holstein ab 100 Stellplätzen. Niedersachsen hat seit dem 01.01.2025 die Anzahl der solar zu überdachenden Parkeinheiten von zuvor 50 auf nun 25 Stellplätze gesenkt. Bislang sind die Bestimmungen zur PV-Überdachung ausschließlich im Neubau vorgeschrieben. Im Folgenden werden die technischen Optionen, die konkrete Umsetzung sowie innovative Lösungen der Solarüberdachung erläutert.
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