Bei Verkehrsanlagen reduziert sich der Aufwand der Planung mehrstreifiger Straßen, wenn für mehr als zwei Fahrstreifen nur einmal eine Gradiente und nur einmal eine Entwurfsachse zu konstruieren ist. Das ist auch nach der neuen HOAI nicht anders als früher. Wenn aber eine zweistreifige Straße um einen Fahrstreifen erweitert wird und so eine dreistreifige Straße entsteht, dann greift diese Reduzierung nicht, wie der nachfolgende Bericht aus der Praxis der Gütestelle für Honorar- und Vergaberecht in Ludwigshafen zeigt, sie greift auch dann nicht, wenn eine sechsstreifige Straße zu planen ist, deren Fahrstreifen keine gemeinsame Entwurfsachse und keine gemeinsame Entwurfsgradiente haben.
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