Laut Koalitionsvertrag auf Bundesebene soll zum Klimaschutz im Gebäudebereich ein schneller Umstieg auf die Teilwarmmiete geprüft werden, "um das Mieter-Vermieter-Dilemma zu überwinden. Im Zuge dessen wird die Modernisierungsumlage für energetische Maßnahmen in diesem System aufgehen.“
Im Auftrag des Umweltbundesamtes und des Bundesumweltministeriums im Projekt "Soziale Aspekte von Umweltpolitik" hat das Öko-Institut zusammen mit Prof. Stefan Klinski erstmals umfassend die rechtliche und praktische Machbarkeit einer Teilwarmmiete untersucht.
Die Kurzstudie stellt die rechtliche und praktische Machbarkeit verschiedener Warmmietenmodelle vor sowie die einhergehenden Anreizeffekte für den Klimaschutz und die sozialen Verteilungswirkungen. Ergänzend werden Möglichkeiten angesprochen, auf andere Weise Anreize auf Seite der Vermietenden für energetische Sanierungsmaßnahmen zu schaffen
Ziel einer Teilwarmmiete: Anreize für Klimaschutz im Mietrecht
Die Teilwarmmietenmodelle sollen auf Vermieterseite Anreiz schaffen, durch bauliche und technische Verbesserungen Treibhausgasemissionen einzusparen. Bislang werden Brennstoffkosten bzw. steigende CO2-Preise direkt an die Mietenden weitergereicht.
Studie "Teilwarmmietenmodelle im Wohnungsmietrecht als geeignetes Anreizinstrument zum Klimaschutz?"
Die Kurzstudie des Öko-Instituts und Prof. Stefan Klinski ist als Download abrufbar unter www.oeko.de