Schall- und Wärmeschutz mit nur einem Wandbaustoff

Bisotherm

Heftkategorien
Baustoffe

Wandbaustoffe von Bisotherm sind geeignet für den Wärme- und Schallschutz und haben vom DIBt die Zulassung Z-23.22-2075 erteilt bekommen. Der „Zulassungsgegenstand“ umfasst zahlreiche Steinsorten aus dem Programm: Mauerwerk aus Leichtbeton- oder Beton-Lochsteine nach DIN EN 771-3 in Verbindung mit DIN V 20 000-403 sowie DIN V 18 151-100, DIN V 18 152-100 und DIN V 18 153-100 oder nach allgemein bauaufsichtlicher Zulassung.
Mit der Veröffentlichung der DIN 4109 hat sich das Nachweisverfahren geändert und ist aufgrund der detaillierten Berechnungen komplex geworden, denn das akustische Bilanzverfahren geht nicht mehr von einem bewerteten Schalldämmmaß des Trennbauteils mit pauschalierter Flankenübertragung aus, sondern verlangt die differenzierte Berücksichtigung aller Schallübertragungswege, der einzelnen flankierenden Bauteile, einschließlich der zugehörigen Stoßstellendämmmaße (Kij).
Das bewertete Schalldämmmaß homogener, einschaliger Bauteile aus Leichtbeton und Beton kann unmittelbar aus der flächenbezogenen Masse ermittelt werden. Die Schalldämmwerte dieser Leichbetonsteine haben einen Bonus von + 2 dB gegenüber allgemeinem Mauerwerk bei identischer Wanddicke und Rohdichte. Dies ist begründet in deren poröser Struktur und den verwendeten Zuschlägen. Für nicht homogene, gelochte Steine mit Wanddicken ≥ 24 cm und Rohdichte ≤ 0,8 muss die Schalldämmung (Direktschalldämmmaß Rw,Bau,Ref) aus Prüfstandmessungen gewonnen werden.

www.bisotherm.de

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Anzeige


© Foto: Ken Schluchtmann, diephotodesigner.de

Kosten fest im Griff?! ...

... Risiken und Fallstricke bei Kostenobergrenzen für Planer

„Wer soll das bezahlen? Wer hat das bestellt? Wer hat so viel Pinkepinke? Wer hat so viel Geld?“

Fragen, die sich bereits 1949 im Kölner Karneval auftaten und (leider) auch bis heute noch allzu häufig bei zahlreichen Baumaßnahmen einen festen Bestandteil der Gespräche zwischen Bauherrschaft und Planern ausmachen.

Lesen Sie mehr >>