Neue Richtlinien für Asbest-Erkennung in Gebäuden

VDI konkretisiert Handlungsvorgaben

Sanierung
Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat drei neue Richtlinien für den Umgang mit Asbest in Gebäuden und Recycling-Material veröffentlicht. Die Regelwerke VDI 6202 Blatt 3.1 E, Blatt 10 E und Blatt 20.1 definieren Vorgaben für Erkundung, Probenahme und Bewertung asbesthaltiger Produkte.

Die Richtlinien reagieren auf die nach wie vor bestehende Belastung durch Asbest in Gebäuden. Zwischen 1950 und 1985 hat Deutschland vier Millionen Tonnen Asbest importiert, die in Bodenbelägen, Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern und Brandschutzklappen verbaut wurden.

Das Blatt 10 der VDI-Reihe konzentriert sich auf die Untersuchung von Recyclingmaterial aus Sanierungs- und Abbrucharbeiten. Bauherren, Sachverständige und Abbruchunternehmen müssen die exakte Zusammensetzung der Baustoffe kennen, um eine Kontamination des Recyclingkreislaufs zu verhindern.

Blatt 3.1 regelt die Prüfung von raumlufttechnischen Anlagen und Brandschutzklappen. Bauherren müssen bei asbesthaltigen Brandschutzklappen eine Einzelfallprüfung durch Sachverständige durchführen lassen. Durch Alterung können Asbestfasern aus den Klappen in die Raumluft gelangen und Gebäudenutzer sowie Wartungspersonal gefährden.

Qualifizierung von Fachkräften nach VDI 6202 Blatt 20.1
Eine weitere Neuerung betrifft die VDI-MT 6202 Blatt 20.1. Sie legt Standards für die Qualifizierung von Fachkräften fest, die mit asbestbelasteten baulichen und technischen Anlagen arbeiten. Sie richtet sich an Schadstoffgutachter und -gutachterinnen sowie Sanierungsplaner und -planerinnen und definiert detaillierte Schulungsinhalte und Prüfungsanforderungen.

  • VDI 6202 Blatt 3.1 E „Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen – Asbesthaltige Brandschutzklappen“; Einsprüche bis 28.02.2025 im elektronischen Einspruchsportal oder an gbg(at)vdi.de.
  • VDI 6202 Blatt 10 E „Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen – Asbest im Bauschutt, in Recyclingmaterial und in Altablagerungen“; Einsprüche bis 31.01.2025 im elektronischen Einspruchsportal oder an gbg(at)vdi.de.
  • VDI 6202 Blatt 20.1 „Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen – Asbest - Qualifizierung von Personal

www.vdi.de

 

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