Marines Geo-Engineering

Deutschland untersagt kommerzielle Zwecke

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Die Bundesregierung will erweiterte Vorgaben des Londoner Protokolls zum Schutz der Meere umsetzen. Die sogenannte Meeresdüngung wird im deutschen Hoheitsgebiet nur noch zu Forschungszwecken und unter strengen Auflagen erlaubt. Dies gilt auch für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für deutsche Schiffe. Dazu hat das Bundeskabinett Anfang August ein von der Bundesumweltministerin eingebrachtes Ratifizierungsgesetz zu Änderungen des sogenannten Londoner Protokolls, ein Umsetzungsgesetz sowie den Entwurf einer Verordnung zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings beschlossen. Beim Geo-Engineering geht es um großräumige technische Maßnahmen, um den CO2-Gehalt der Atmosphäre künstlich niedrig zu halten oder zu senken. Als „Meeresdüngung“ bezeichnet man Maßnahmen, die z. B. das Algenwachstum im Meer stimulieren.

Wer zur Meeresdüngung forschen will, muss nun ein Zulassungsverfahren Durchlaufen, das strenge Voraussetzungen und Auflagen vorsieht. Nachteilige Umweltauswirkungen müssen ausgeschlossen werden können. Eine kommerzielle Nutzung der Meeresdüngung ist somit ausgeschlossen. So legt es das London-Protokoll über die Verhütung von Meeresverschmutzungen fest, was auch auf eine deutsche Initiative zurückgeht. Gleichzeitig enthält es eine Regelung, um weitere marine Geo-Engineering-Techniken mit möglichen nachteiligen Auswirkungen auf die Meeresumwelt zu erfassen und ebenfalls streng zu regulieren.

Bisher haben erst zwei Mitgliedstaaten des London-Protokolls die Änderungen ratifiziert. Durch die Ratifizierung Deutschlands und die Umsetzung ins deutsche Recht wird international ein Signal gesetzt, dass Deutschland weiterhin keine Meeresdüngung zu kommerziellen Zwecken will und auch die Forschung auf diesem Gebiet nur unter strengen Voraussetzungen erlauben wird. Seit 2008 unterlag die Meeresdüngung, bei der das Pflanzenwachstum im Meer gefördert werden soll, um CO2 aus der Atmosphäre zu binden, verschiedenen Moratorien. Aufgrund eines Vorfalls vor der Küste Kanadas beschlossen die Vertragsparteien des Londoner Protokolls zum 2013 international verbindliche Regelungen zur Meeresdüngung, die gegebenenfalls auf andere Formen des marinen Geoengineering erweitert werden können.

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