Heizungsverbot für Gas und Öl ab 2045: VDI plädiert für schrittweise Einführung klimaneutraler Wärmelösungen

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Wärmewende in Deutschland

Bis 2045 soll in Deutschland die Wärmewende eingeleitet werden. Die Bundesregierung sieht weiterhin feste Fristen vor, bis wann alte Gas- und Ölheizungen in Deutschland nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen. Ab dem 1. Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizung möglichst zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Bundesregierung stellt dafür Fördermittel zur Verfügung.

Die aktuelle Ausbaugeschwindigkeit der erneuerbaren Energien ist weder im Strom- noch im Wärmesektor ausreichend, um die politischen Zielsetzungen zu erreichen. Es sind somit die gesetzlichen, regulativen und ökonomischen Rahmenbedingungen zu schaffen, um einen ausreichenden Ausbau der verschiedenen erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Als Instrumente kommen beispielsweise die Verteuerung von fossilen Energien durch eine EU-weit abgestimmte deutliche Erhöhung der CO₂-Abgabe und die Erhöhung der Quote für erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung im GEG infrage. "Damit würden der Ersatz fossiler Wärmeerzeuger oder die Installation von Solaranlagen bei Neubauten indirekt forciert", sagt Jochen Theloke, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt.

VDI-Empfehlung: Spätestens ab 2025 keine Wärmeerzeuger mit fossilen Brennstoffen installieren

Zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 sollten unter Berücksichtigung einer typischen Anlagenlebensdauer von etwa 20 Jahren spätestens ab 2025 Wärmeerzeuger, die fossile Brennstoffe nutzen, möglichst nicht mehr installiert werden. Für bestehende Anlagen ist ein verbindlicher Ausbaupfad, z. B. mittels schrittweiser Ergänzung der Wärmebereitstellung durch erneuerbare Energien, vorzusehen, der eine bis spätestens 2045 zu erreichende Klimaneutralität für die Anlage beschreibt. Dies gilt für Ölheizungen bereits ab 2026.

Eine Wärmeerzeugung auf Basis grüner Gase oder Biokraftstoffe ist dann denkbar, wenn die ausreichende und nachhaltige Versorgung mit diesen grünen Brennstoffen nachgewiesen wird, oder diese regional zur Verfügung stehen, z. B. aus Biogasanlagen. Diese sollten dann bevorzugt im Bereich von Hochtemperaturanwendungen oder für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit gezielter Unterstützung der Versorgungssicherheit zum Einsatz kommen.

Frühzeitiger Einstieg in klimaneutrale Wärmelösungen ermöglichen

Statt eines Verbots von Wärmeerzeugern mit fossilen Brennstoffen zu einem fixen Zeitpunkt ist eine Verordnung zu entwickeln, die frühzeitig den Einstieg in klimaneutrale Wärmelösungen erleichtert und unterstützt und stufenweise deren Verbreitung forciert und erzwingt.

Eine schrittweise Einführung statt eines harten Nutzungsverbots ist auch sinnvoll, um die Transformation sozialverträglich zu gestalten.

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