Einreichungspflicht für neues iSFP-Datenblatt bei Stichprobenkontrollen startet ab 01.02.2023

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Ab dem 01.01.2023 steht allen Energieberaterinnen und Energieberatern das neue Datenblatt zur Qualitätssicherung in einer neuen Version des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) zur Verfügung.

Das Datenblatt, das mit der Version 2.3 der Druckapplikation des iSFP eingeführt wird, wurde den Softwareentwicklern von Bilanzierungsprogrammen übergeben, mit der Vor-gabe, es bis Ende des Jahres zu implementieren. Ab dann kann das Datenblatt als Teil der iSFP-Umsetzungshilfe und mit dem iSFP-Fahrplan bei Stichprobenkontrollen beim BAFA hochgeladen werden – verpflichtend ist das Datenblatt ab dem 01.02.2023 miteinzureichen.

Das Datenblatt zur Qualitätssicherung ist zur Vorprüfung der einzureichenden Werte für die Energieberaterinnen und Energieberater und als Teil der Prüfung der iSFPs beim BAFA gedacht. Es muss den Auftraggeberinnen und Auftraggebern nicht erläutert werden.

Weitere Informationen

Mehr Informationen zum iSFP und zur neuen Version 2.3 finden Sie auf der Webseite des Gebäudeforums unter www.gebaeudeforum.de.

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