Defizite bei der Cybersicherheit von Aufzügen

TÜV-Anlagensicherheitsreport 2025: Nur 27 Prozent der Aufzüge ohne Mängel

Resilienz
Cybersicherheit
TGA
Defizite beim Nachweis von Schutz­maß­nahmen rund um die Cyber­sicherheit von Aufzügen haben im vergangenen Jahr zu deutlich höheren Mängel­zahlen bei den regelmäßigen Sicherheits­prüfungen geführt. Im Jahr 2024 sind bei 11,3 Prozent der 689.462 geprüften Aufzugs­anlagen „erhebliche Mängeln“ beanstandet worden – ein Plus von 1,0 Prozent­punkten im Vergleich zum Vorjahr.

Die Betreiber sind verpflichtet, diese Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben. Bei weiteren 0,8 Prozent wurden „gefährliche Mängel“ festgestellt (plus 0,2 Punkte). Rund 3.500 Aufzüge mussten stillgelegt werden, da die Mängel nicht sofort beseitigt werden konnten und akute Gefahr für die Nutzenden bestand. Den größten Zuwachs gab es bei den „geringfügigen Mängeln“, deren Anteil um 17,4 Punkte auf 60,5 Prozent im Jahr 2024 zugelegt hat. Somit blieben nur 27,4 Prozent der geprüften Aufzüge mängelfrei (minus 18,6 Punkte). Das hat der aktuelle „Anlagensicherheitsreport“ ergeben, der alle gesetzlich vorgegebenen Sicherheitsprüfungen der Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) umfasst. „Die Betreiber der Aufzuganlagen müssen die neuen Cybersicherheitsvorgaben umsetzen und dokumentieren“, sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, bei der Vorstellung des Anlagen­sicherheits­reports 2025 (PDF). „Ist das nicht der Fall, werden die Anlagen von den Prüfern beanstandet.“ Die Folge sei der niedrigste Anteil mängelfreier Aufzüge seit der Erstauflage des Anlagensicherheitsreports im Jahr 2010.

Bei der Nutzung von Aufzügen kommt es immer wieder zu Unfällen, bei denen Menschen verletzt oder sogar getötet werden. Daher muss die Sicherheit der Anlagen regelmäßig von externen Sachverständigen geprüft werden. Typische Mängel mit potenziell gravierenden Folgen sind defekte Türverriegelungen, Verschleiß an Tragseilen oder ausfallende Notrufsysteme. Zunehmend in den Fokus rücken Cyberrisiken. „Die digitalen Steuerungen vernetzter Aufzugsanlagen können zu einem Einfallstor für Cyberangriffe werden“, sagte Bühler. Daher wurden die Anforderungen des Gesetzgebers an die Cybersicherheit der Anlagen erweitert. Seit Juli 2023 müssen die Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen mögliche Risiken im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung erfassen und dokumentieren, welche konkreten Maßnahmen sie zum Schutz digitaler Schnittstellen und Komponenten getroffen haben. Das wird seit April 2024 von den ZÜS bei ihren Prüfungen bewertet. „Ob mehrstufige Authentifizierungsverfahren, abgesicherte digitale Notrufsysteme oder physischer Zugriffsschutz – fehlt eine plausible Dokumentation, handelt es sich um einen Mangel“, betonte Bühler. „Die aktuell hohen Mängelquoten bei Aufzügen sind hoffentlich ein Weckruf für die Betreiber der Anlagen. Cybersicherheit ist heute essenziell, um einen umfassenden Schutz der Nutzer zu gewährleisten.“

Steigende Mängelquoten bei Prüfungen vor Inbetriebnahme

Neben den regelmäßigen Prüfungen im laufenden Betrieb führen die Sachverständigen auch „Prüfungen vor erstmaliger Inbetriebnahme“ durch. „Kein neuer Aufzug befördert Personen, bevor alle schwerwiegenden Mängel während der Bau- und Installationsphase behoben worden sind“, sagte Bühler. Der Anteil der Aufzüge mit „erheblichen Mängeln“ vor Inbetriebnahme lag im Jahr 2024 bei 12,2 Prozent (plus 1,8 Punkte). Mit einem Anteil von 4,4 Prozent (plus 0,2 Punkte) lag der Anteil der Aufzüge mit „gefährlichen Mängeln“ erneut deutlich über dem Niveau der laufenden Prüfungen. Typische Mängel vor Inbetriebnahme sind Montagefehler oder nicht funktionierende Notrufsysteme. Zudem müssen Angaben für nicht direkt mit der Aufzugsanlage zusammenhängende Sicherheitseinrichtungen in einem Gebäude wie die Notstromversorgung sowie Schnittstellen zur Brandfallsteuerung oder den Lüftungsanlagen vorliegen. In vielen Fällen fehlen die entsprechenden Unterlagen oder auch das so genannte Errichterprotokoll für elektrische Installationen. Im Jahr 2024 sind 24.182 Aufzüge vor Inbetriebnahme geprüft worden – ein Rückgang von 11 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind im Jahr 2023 bei Unfällen mit Aufzügen 766 Personen verletzt worden (2022: 679), zwei Personen verunglückten tödlich (2022: 1). Die DGUV erfasst ausschließlich meldepflichtige Arbeitsunfälle. Der TÜV-Verband geht daher von einer höheren Dunkelziffer aus, da Unfälle mit Aufzügen in keiner anderen offiziellen Statistik erfasst werden.

Zu den im Anlagensicherheitsreport erfassten überwachungsbedürftigen Anlagen gehören neben Aufzügen auch Druckanlagen wie Flüssiggastanks und Dampfkessel sowie bestimmte Anlagen in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen („Ex-Anlagen“), darunter Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen.

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© Foto: Ken Schluchtmann, diephotodesigner.de

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