Bauvertragsrecht 2018

Acclaro

Planung

Am 01. Januar 2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft, das in einer grundlegenden Reform die Rechtsvorschriften des BGB für Baubeteiligte geändert hat.
Im neuen Bauvertragsrecht wurden die Paragraphen 631-651 BGB, die das Werksvertragsrecht beinhalteten, zum jetzigen Bauvertragsrecht überarbeitet und den aktuellen Bedürfnissen in der Baubranche angepasst. Für die Planer ändert sich der Vergütungsanspruch, unter anderem wird die Zielfindung im Vorfeld von Projekten nicht als Akquisition, sondern als vergütungspflichtige Leistung auf vertraglicher Grundlage geregelt. Das Acclaro Kalkulationsmodul bildet übersichtlich auch komplexe Leistungen ab und ermittelt mit wenigen Schritten den geplanten Aufwand. Der integrierte Vergleich mit dem zuvor erstellten Angebot zeigt sofort den Deckungsbeitrag im Projekt und verschafft schon vor Leistungsbeginn Handlungsspielraum, z. B. bei der Mitarbeitereinsatzplanung.
Die Kalkulation unterstütz bei der gesetzlich geforderten Urkalkulation als Grundlage für die Vergütungsanpassung. Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn werden dabei ebenso berücksichtigt wie die unterschiedlichen Qualifikationen der Mitarbeiter. Ein weiterer Punkt ist der neue gesetzliche Anspruch auf Teilabnahme nach der LP 8, um die Verjährungsfristen einzugrenzen. Diese müssen vom Ingenieur /Architekten fristgerecht eingefordert werden. Der Acclaro Kalender erinnert an einzuhaltende Fristen mithilfe der vom Nutzer integrierten Vorlagen.

www.acclaro.de

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