Bauvertragsrecht: Auf „Komfort-Standards“ soll rechtssicher verzichtet werden können

Bundesjustizminister bereitet Gesetzentwurf vor

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Die Kammern der planenden Berufe arbeiten intensiv an der Umsetzung des „Einfach Bauen: Gebäudetyp-e“. Dem Bauvertragsrecht fällt dabei eine entscheidende Rolle zu. Kostengünstigeres Bauen wird in der Praxis erst durch rechtssicheren Verzicht auf sogenannte „Komfort-Standards“ ermöglicht. Dazu fand am 17. Mai erneut ein Gespräch beim Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, statt.

Die Bundesregierung unterstützt die Initiative „Einfach Bauen“, weist jedoch darauf hin, dass die juristische Öffnung behutsam unternommen und gut bedacht werden muss, um den Verbraucherschutz weiterhin zu gewährleisten.

Dr. Marco Buschmann am 21. Mai:

„Aus der Bauwirtschaft höre ich oft, dass bestimmte Komfort-Standards das Bauen stark verteuern. Wir wollen es einfacher machen, auf solche Komfort-Standards rechtssicher zu verzichten – wenn die Beteiligten eines Bauprojekts dies wollen. Dazu wollen wir das Bauvertragsrecht ändern. Sicherheitsstandards müssen natürlich weiterhin eingehalten werden, zum Beispiel Vorschriften über Standfestigkeit oder Brandschutz. Uns geht es um Standards, die gesetzlich nicht zwingend sind, die aber bei Neubauprojekten oft als vereinbart gelten – wie zum Beispiel in Bezug auf die Trittschalldämmung. Altbauwohnungen erfüllen diese Standards oft gar nicht. Trotzdem sind solche Wohnungen sehr beliebt. Das zeigt: Gutes Wohnen hängt nicht davon ab, dass jede DIN-Norm (jede Vorgabe, Anm. d. Red.) eingehalten wird.

Es geht um das Bauvertragsrecht. Wir wollen es einfacher machen, auf Komfort-Standards rechtssicher zu verzichten – wenn die Beteiligten eines Bauprojekts dies wollen. So können Baukosten gesenkt werden. Wir legen dazu bald einen Gesetzentwurf vor. Der muss dann aber natürlich noch (vom Bundeskabinett und dem Parlament, Anm. d. Red.) beschlossen werden.“

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