Es ist ein offenes Geheimnis, dass die pauschalen Wärmebrückenzuschläge nach DIN V4108-6 und DIN V 18599 häufig zu einer Überschätzung der Transmissionswärmeverluste in den EnEV-Bilanzen führen. Speziell bei gut wärmegedämmten Gebäudehüllen kann man mit genaueren Berechnungsmethoden und handwerklicher Sorgfalt die Wärmebrückenverluste leicht um 75 Prozent senken, was erhebliche Auswirkungen auf den EnEV-Nachweis hat.
Dankenswerterweise hat die KfW das Thema im Herbst 2015 aufgegriffen und Methoden entwickelt, die den Nachweis erleichtern. So wird es möglich, den Wärmebrückenzuschlag auf bis zu ΔUWB = 0,025 W/(m2K) zu reduzieren, was nur einem Viertel des Regelzuschlags (0,10) entspricht. Dreh- und Angelpunkt ist dabei der Gleichwertigkeitsnachweis, der belegt, dass die Wärmebrücken im Gebäude gleichwertig zu den Konstruktionsbeispielen aus DIN 4108 Bbl.2 ausgeführt werden. Der Gleichwertigkeitsnachweis wird mit ergänzenden Konstruktionsbeispielen, einer Standard-Wärmebrückenliste und dem KfW-Formblatt A unterstützt. Außerdem wird ein Rechenansatz für “überwiegend gleichwertig“ angeboten (Zwischenwert zwischen halbem und vollem Wärmebrückenzuschlag) und auch Qualifizierungen für Wärmebrückenzuschläge < 0,05 W/(m2K).
In DÄMMWERK 2016 sind die KfW-Nachweismethoden, die derzeit nur für den KfW-Nachweis gelten, implementiert. Außerdem ist es aufgrund der integrierten DÄMMWERK-Wärmebrückenberechnung möglich, auf der KfW-Liste aufbauend auf einfache Art und Weise einen detaillierten Wärmebrückennachweis zu führen und damit den Wärmebrückenzuschlag rechnerisch auch unter ΔUWB = 0,025 W/(m2K) zu senken. DÄMMERWERK 2016 kann kostenfrei getestet werden.
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DÄMMWERK 2016 – Wärmebrückenverluste effizienter ermitteln
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