Die neue Kommunalrichtlinie im Blickpunkt

Erweiterte Förderung

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 12/2015

Gute Nachrichten für den kommunalen Klimaschutz: Das Bundesumweltministerium erweitert die Förderung des Klimaschutzes in Kommunen. Seit dem 1. Oktober und bis zum 31. März 2016 ist das Antragsfenster geöffnet. Im investiven Bereich bietet das Programm neue Förderangebote.

Die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ (Kommunalrichtlinie) gilt als Erfolgsmodell: Seit 2008 können Kommunen Förderung durch das Bundesumweltministerium beantragen.

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 1,19 € *

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ähnliche Beiträge

Anzeige


© Foto: Ken Schluchtmann, diephotodesigner.de

„Showstopper“ Berufsbildklausel? ... 

... Die Berufsbildklausel in der Berufs-Haftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure

Im Baubereich spielen Architekten und Ingenieure eine entscheidende Rolle bei der Planung und Realisierung von Bauprojekten. Die Umschreibung, was zu den Berufsaufgaben gehört, definieren unter anderem die Gesetze der Länder.      

Lesen Sie mehr >>

Anzeige


© newvision – software with a smile

Mehr Effizienz im Ingenieurbüro: Wie Vadea mit ingo365 Projekte, Finanzen und Dokumente bündelt 

Weniger Aufwand, maximale Transparenz und bessere Entscheidungen – das 80-köpfige Team von Vadea erreicht genau das mit der Business-Software ingo365. Alle administrativen und kaufmännischen Prozesse laufen jetzt in einer zentralen, Microsoft-basierten Cloud-Lösung. Routine schrumpft, Projektzeit und Umsatzpotenziale wachsen.