Höhere Vergütungssätze für gerichtliche Gutachtenerstellung

Anhebung um neun Prozent ab 1. Juni 2025

Recht
Die Vergütungssätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) werden für Gerichtssachverständige ab 01.06.2025 pauschal um neun Prozentpunkte angehoben. Dies wurde am 10.04.2025 als Teil des Gesetzespaketes zum Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Gemeinsam mit den anderen Dachorganisationen der Bestellungskörperschaften hat die Bundesingenieurkammer bereits Anfang 2024 beim Bundesministerium der Justiz (BMJ) unter Hinweis auf die allgemeinen Auswirkungen der Inflation das krasse Missverhältnis zwischen den gesetzlichen Vergütungssätzen und den Honoraren für Gutachten in der Privatwirtschaft adressiert. Die gesetzlichen Gebühren des JVEG wurden zuletzt zum 01.01.2021 angehoben, basierten jedoch auf Grundlage einer Marktanalyse, die bereits 2018 durchgeführt wurde. Sie entsprachen schon vor der gestiegenen Inflation nicht mehr der aktuellen Preisentwicklung.

Das BMJ zeigte sich in dieser Situation einer kurzfristigen Erhöhung gegenüber aufgeschlossen. Dabei sollte es sich nicht um eine strukturelle Novellierung des JVEG insgesamt gehen, sondern ausschließlich um eine kurzfristige Anpassung der Stundensätze. Dazu mussten – wegen der Zustimmungspflicht im Bundesrat – zuvor Gespräche mit den Ländern geführt werden.

Im Juni 2024 hat das BMJ dann einen Referentenentwurf zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 vorgelegt, wonach die Honorarsätze der Sachverständigen um neun Prozent angehoben werden sollten.

Die JVEG-Vergütungssätze der Sachverständigen beruhen auf einer Marktanalyse aus dem Jahr 2018. Seither sind für Sachverständige die Bürokosten deutlich gestiegen. Aufgrund der gestiegenen Kosten werden für außergerichtliche Aufträge schon lange deutlich höhere Vergütungen gefordert und auch gezahlt. Dadurch ist eine erhebliche Diskrepanz zwischen den Marktpreisen und den Vergütungssätzen nach dem JVEG entstanden. Verschärfend wirkt sich dabei aus, dass die Vergütungssätze des JVEG für Sachverständige und Sprachmittler durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 nicht auf dem Niveau der damaligen Marktpreise, sondern mit einem Abschlag von fünf Prozent festgelegt wurden („Justizrabatt“). Im Ergebnis werden Aufträge der Justiz somit für Sachverständige aus wirtschaftlicher Sicht zunehmend unattraktiv. Dadurch wird auch die Nachwuchsgewinnung im Bereich der öffentlich bestellten Sachverständigen zusätzlich beeinträchtigt. Um die vergütungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu erhalten, dass der Justiz weiterhin qualifizierte Sachverständige und Sprachmittler in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, hat das BMJ nun eine Anhebung der Honorarsätze für Sachverständige und auch für Rechtsanwälte vorgesehen. Weitere inhaltliche Änderungen an den Regelungen des JVEG sind damit nicht verbunden.

Die Bundesingenieurkammer wird sich auch bei der neuen Bundesregierung dafür einsetzen, dass für die Vergütungssätze des JVEG zeitnah eine Marktanalyse durchgeführt wird, um eine Anpassung der Vergütung für die gerichtliche Sachverständigentätigkeit an die in der Privatwirtschaft übliche Vergütung von Sachverständigengutachten zu erreichen.

Quelle: Veröffentlichung des Gesetzespakets zum Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 I Nr. 109 vom 10.04.2025).

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