Unverschuldet und doch betroffen?

Vorsicht Durchsuchung

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 03/2016
Management

Die Möglichkeit einer behördlichen Durchsuchung erscheint den meisten Selbstständigen eher unwahrscheinlich. Dabei ist es gar nicht so abwegig – auch wenn man sich nichts zu Schulden hat kommen lassen. Wie sich richtig verhalten wird, sollte im Vorfeld bekannt sein. Denn stehen die Beamten erst einmal vor der Tür, ist es dafür meist zu spät.

Die Möglichkeit, dass urplötzlich die Staatsanwaltschaft, die Steuerfahndung oder der Zoll vor der Tür stehen, erscheint vielen schlicht irreal und so unwahrscheinlich, dass eine Vorbereitung auf den Fall der Fälle nicht erfolgt.

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 1,19 € *

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ähnliche Beiträge