Spezialisten – nicht Generalisten

Die Werbung der Sachverständigen mit Sachgebietsangaben im Baubereich darf nicht zu Missverständnissen oder gar zu Täuschung führen

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 1-2/2011
Recht

Die Verwendung von Sachgebietsangaben führt vor allem auf technischen und naturwissenschaftlichen Bereichen immer wieder zu wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen. Bezeichnungen wie „Bausachverständiger” oder „Sachverständiger im Bauwesen” führen häufig zu Beschwerden von Behörden, Bestellungskörperschaften, Fachverbänden, Mitbewerbern oder Zertifizierern, weil sie zu Missverständnissen Anlass gaben oder gar den Verdacht der Täuschung aufkommen lassen. Mit dem nachstehenden Beitrag soll deshalb der Versuch unternommen werden, die Hintergründe - unter Heranziehung des Standes der Rechtsprechung - näher zu beleuchten.

----

3 Seiten

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 0,79 € *

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).