Klarheit und Ordnung

Die 49. Bundesingenieurkammerversammlung regelte wichtige berufspolitische Probleme

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Deutsches Ingenieurblatt 12/2011
Kammer

Die Bundesingenieurkammer hat den Gesetzgeber in Bund und Ländern aufgefordert, Klarheit und Ordnung in jene Gesetzgebung zu bringen, mit der definiert werden soll, was ein deutscher (Bau)Ingenieur ist und was er können muss. In der 49. Sitzung der Bundesingenieurkammerversammlung Ende Oktober in Erfurt stimmten dieser Forderung alle Präsidenten und Delegierten formlos zu, die ihr Vizepräsident, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer, erhoben hatte, weil die Ingenieurgesetze in Deutschland „völlig unzureichend“ seien und ein „totales Tohuwabohu“ angerichtet hätten, das „in den Amtsstuben der EU in Brüssel zu Recht die Frage provoziert, was ein Ingenieur aus Deutschland eigentlich wirklich ist“.

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