Klare Neuregelung

Mit einer neuen bauaufsichtlichen Zulassung haben die Planer jetzt Handlungsfähigkeit für die Bemessung des Schallschutzes im Massivbau

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Deutsches Ingenieurblatt 5/2011
Forschung und Technik

Weil die Berechnungen der Luftschalldämmung innerhalb von Gebäuden nach DIN 4109:1989 die wärmedämmende Lochsteine nur unzureichend abbildet, hat die Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel im Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie die Rechenalgorithmen dieser Norm und den derzeitigen Stand der Technik als allgemeine bauaufsichtliche Zulassung legitimiert. Deshalb kann der Schallschutznachweis für die Luftschalldämmung im Massivbau aus hochwärmedämmendem Ziegelmauerwerk jetzt sicher geführt werden, obwohl die Novellierung der DIN 4109 noch nicht abgeschlossen ist. Die Planer haben jetzt also eine sichere Neuregelung und ein Werkzeug zur Verfügung, das ihnen Handlungsfähigkeit für die Bemessung des Schallschutzes von Gebäuden aus monolithischem, wärmedämmendem Ziegelmauerwerk gewährt. Es wird im folgenden Beitrag vorgestellt und erläutert.

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