Eines oder mehrere Objekte?

Hochwasserrückhaltebecken

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 10/2016
Recht

Hochwasserrückhaltebecken können aus einem oder mehreren Objekten bestehen. Es stellt sich aber die Frage, wann die Planungsleistung für ein oder mehrere Objekte im Sinne der HOAI vergeben wird.

Wird ein Hochwasserrückhaltebecken neu erstellt und dient es lediglich dem Rückhalt, liegt nur ein Objekt vor. Wird das Becken aus bestehenden Dämmen mit eigener Funktion gebildet (Flutpolder) und liegen im Becken weitere Bauwerke, liegen mehrere Objekte vor.

Umfang: 2 Seiten

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 1,19 € *

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit „Bauplaner News“, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieur:innen und Planer:innen über die neuesten Entwicklungen informiert.

Erhalten Sie aktuelle Nachrichten aus der Branche, Einblicke aus der Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.

Sie können dem Erhalt des Newsletters jederzeit über einen Abmeldelink widersprechen. 

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Datenschutzerklärung des Newsletter-Dienstleisters CleverReach finden Sie hier.

Abonnieren Sie jetzt kostenlos den 14-tägigen Newsletter "Bauplaner News": 

 

Ähnliche Beiträge