Die neue Kommunalrichtlinie im Blickpunkt

Erweiterte Förderung

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Deutsches Ingenieurblatt 12/2015

Gute Nachrichten für den kommunalen Klimaschutz: Das Bundesumweltministerium erweitert die Förderung des Klimaschutzes in Kommunen. Seit dem 1. Oktober und bis zum 31. März 2016 ist das Antragsfenster geöffnet. Im investiven Bereich bietet das Programm neue Förderangebote.

Die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ (Kommunalrichtlinie) gilt als Erfolgsmodell: Seit 2008 können Kommunen Förderung durch das Bundesumweltministerium beantragen.

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