Abfindungen gibt's nicht automatisch

Für die betriebsbedingte Kündigung haben Recht und Gesetz viele ausgleichende Kriterien entwickelt

Exklusiv
Deutsches Ingenieurblatt 12/2008
Recht

Die betriebsbedingte Kündigung ist wohl die in der arbeitsrechtlichen Praxis am häufigsten vorkommende. Sie soll dem Arbeitgeber als Unternehmer einen angemessen freien Rücken verschaffen, damit er sein Geschäft den Umständen der Zeitläufe anpassen kann. Rechtsprechung und Gesetzgebung haben für diesen Fall des Arbeitsrechts eine lange Liste von Kriterien entwickelt, die man als Arbeitgeber kennen sollte – aber auch als Arbeitnehmer, denn nicht jedes lieb gewordene Vorurteil führt auch zum gewünschten Gerichtsurteil. Beispielsweise gibt es nicht für jede betriebsbedingte Kündigung automatisch auch eine fette Abfindung.

----

3 Seiten

Exklusiv

Download
Laden Sie sich diesen geschützten Artikel als Abonnent kostenlos herunter.

  • Einloggen und Artikel kostenlos herunterladen
  • 0,79 € *

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ähnliche Beiträge