EN 197-1 sowie der DIN 1164-10 und ist damit uneingeschränkt für Wasserbauwerke nach ZTV-W, Ingenieurbauwerke nach ZTV-ING, Spezialtief- und -grundbau sowie für Beton, Stahlbeton und Spannbeton nach DIN
gelten spezifische Richtlinien für die Verwendung von Fugenbändern. Straßentunnel unterliegen der ZTV-ING sowie den Richtzeichnungen RIZ-ING. Demnach sind zur Abdichtung der Blockfugen Elastomerdehnfugenbänder