Erfahren Sie mehr über förderpolitische Ziele, Schwerpunktthemen wie klimaneutrales Bauen, Ressourcenschonung und serielle Bauprozesse sowie die konkreten Anforderungen an Antragstellung und Projektstruktur.
Die Online-Informationsveranstaltung zur Förderrunde 2025 wird vom BBSR, Referat WB 3
am 02.06.2025 um 10:00 Uhr ausgerichtet.
Teilnahme per Webbrowser (Webex) mit folgendem Link: Anmeldelink
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Ausführliche Informationen zur Förderung und Antragsstellung
Schwerpunkte der diesjährigen Förderrunde sind die Themen:
- Zeit- und kostenoptimiertes Bauen und Sanieren – gefragt sind Konzepte, die auf steigende Baukosten, Fachkräftemangel und komplexe Planungsprozesse reagieren.
- Klimaschutz, Klimaanpassung, Energie- und Wärmewende – gefördert werden innovative, resiliente und emissionsarme Lösungen für Gebäude und Quartiere.
- Kreislaufwirtschaft, Wiederverwendung und Schonung von Ressourcen – im Fokus stehen unter anderem Re-Use-Strategien, recyclinggerechtes Planen und regionale Stoffkreisläufe.
Was ist die Zukunft Bau Forschungsförderung?
Die Zukunft Bau Forschungsförderung unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen von Bauwesen, Architektur sowie Bau- und Wohnungswirtschaft in der angewandten Gebäudeforschung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, die einen Gebäudebezug als Schwerpunkt haben und einen substantiellen Beitrag zur Bewältigung aktueller und künftiger Herausforderungen im Baubereich erwarten lassen. Der Transfer der gewonnenen Erkenntnisse und Innovationen in die Praxis hat dabei einen hohen Stellenwert. Bestandteil eines jeden Projekts ist die anwendungsgerechte Aufbereitung der Forschungserkenntnisse für die Praxis und die adressatenorientierte Kommunikation. Die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und gewerblichen oder industriellen Partnern, vor allem auch kleinen und mittelständischen Unternehmen, sowie der Transfer von Forschungsergebnissen in die Anwendung sollen gestärkt werden.
Im diesjährigen Förderaufruf werden die relevanten Themenschwerpunkte und Forschungsfragen von besonderem Bundesinteresse genannt.
Wer ist antragsberechtigt?
Für die Förderung eines Forschungsprojekts können sich Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (z. B. Universitäten und Hochschulen), Unternehmen oder Einzelpersonen bewerben. Möglich sind auch Forschungsverbünde bzw. Kooperationen mehrerer Forschungspartner. Als Verbundprojekt reichen Sie eine gemeinsame Projektskizze ein.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung muss die antragstellende Stelle über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen.