Zargenlose Brandschutztür mit Zulassung

Hoba

Produkte und Lösungen
Elemente

Der Hersteller Hoba brachte vor rund zwei Jahren die „Hoba Frameless“ auf den Markt. Diese feuerhemmende Tür verzichtet vollständig auf eine Zarge und wirkt dadurch filigran und ästhetisch. Brandtests haben ergeben, dass das System den Feuerwiderstandsklassen EI 30, EI 60 und EI 90 entspricht. Jetzt hat Hoba die erste Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik und die österreichisch-technische Zulassung erhalten. Damit ist die zargenlose Tür mit 30 Minuten Feuerwiderstand in Deutschland und Österreich ohne weiteren Nachweis einsetzbar. Als Rauchschutztür war dieses funktionale Bauelement bereits zugelassen. Die Brandschutztür verzichtet vollständig auf Zargen; Glas- oder Holzblatttüren können direkt an die Festverglasung angebunden werden. Die 52 mm dünne Tür ist entweder mit Obentürschließern oder mit verdeckten Türschließern sowie Zapfenbändern ausgestattet, wobei die Türbänder nicht sichtbar sind. 

Mit der „Hoba Frameless“ entspricht der Hersteller dem Wunsch zahlreicher Planer und Bauherren nach schlichter Eleganz bei Brandschutztüren. Solche Vorstellungen und Impulse gehen oft in die Verbesserungen bestehender Lösungen oder in völlig neue Produkte ein.

www.hoba.de 

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ähnliche Beiträge

Anzeige


© Foto: Ken Schluchtmann, diephotodesigner.de

„Showstopper“ Berufsbildklausel? ... 

... Die Berufsbildklausel in der Berufs-Haftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure

Im Baubereich spielen Architekten und Ingenieure eine entscheidende Rolle bei der Planung und Realisierung von Bauprojekten. Die Umschreibung, was zu den Berufsaufgaben gehört, definieren unter anderem die Gesetze der Länder.      

Lesen Sie mehr >>