Wohnungsbau/Städtebau

„Nationales Projekt des Städtebaus“

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Mit der Sicherung und dem Erhalt des historischen Wasserviertels ist Lüneburg um einen Anziehungspunkt reicher. Bei einem Besuch verschiedener Wohnungs- und Städtebauprojekte in der Hansestadt sagte Bau-Staatssekretär Gunther Adler: „Wenn Städte mit ihrem kulturellen und bauhistorischen Erbe sorgsam umgehen, kann der Wohnungsbau in besonderer Weise davon profitieren. Mit der Sanierung von Baudenkmälern und städtischen Ensembles, der Umnutzung von Gebäuden und sensibel eingefügten Neubauten hat Lüneburg ein Wohnumfeld, das viele reine Neubauquartiere so nicht bieten können.“ Im Wasserviertel und anderen Quartieren zeige sich, wie eine Mittelstadt mit stolzer Tradition ihre Identität wahren kann, ohne am Ende museal und leblos zu wirken.

Für das Gebäudeensemble Rathaus und Franziskanerkloster überreichte Staatssekretär Adler Oberbürgermeister Ulrich Mädge die Förderplakette „Nationales Projekt des Städtebaus“. Das Gebäudeensemble war im Jahr 2015 mit einem Bundeszuschuss in Höhe von 3 Millionen Euro in das Förderprogramm aufgenommen worden. Daneben wird das Quartier Kaltenmoor und Am Weißen Turm im Rahmen des Bundesprogramms „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“ (BIWAQ) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Bundesbauministeriums unterstützt.

Das Programmgebiet Westliches Wasserviertel in Lüneburg hat seit 2007 umfangreiche Bundesfinanzhilfen aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz erhalten. Dabei flossen Zuschüsse unter anderem in die Modernisierung und Instandsetzung von privaten Häusern, die Modernisierung des Stifts Roter Hahn und die Sanierungsplanung zahlreicher Straßen, unter anderem der denkmalgeschützten Salzstraße am Wasser. Die Bebauung stammt überwiegend aus der Zeit vor 1918.

Bei Gesprächen mit dem Oberbürgermeister und mit Vertretern lokaler Wohnungsbauunternehmen betonte Adler die besondere Rolle des sozialen Wohnungsbaus für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Adler: „Der Bund hat die Aufstockung der Mittel für den dringend benötigten sozialen Wohnungsbau beschlossen. In den nächsten beiden Jahren stellen wir den Ländern 500 Millionen Euro zusätzlich als Kompensationsmittel zur Verfügung. Ab dem 1. Januar 2017 stehen damit über 1,5 Milliarden Euro aus Mitteln des Bundes bereit. Nun sind die Länder gefordert, die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel mit eigenen Haushaltsmitteln deutlich aufzustocken und in den Wohnungsbau zu investieren.“

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