Verzinkerpreis 2019 wird ausgelobt

Award für Architektur und Metallgestaltung mit feuerverzinktem Stahl

News

Der Verzinkerpreis für Architektur und Metallgestaltung geht in die 16. Runde. Architekten, Ingenieure, Stahl- und Metallbauer, Designer und Metallgestalter sind aufgerufen sich am Wettbewerb um den Award des Industrieverbandes Feuerverzinken zu beteiligen. Der mit 15.000 Euro dotierte Preis prämiert innovative Bauwerke, Objekte und Produkte, die im wesentlichen Umfang feuerverzinkt sind oder interessante feuerverzinkte Details enthalten. Eine unabhängige, hochkarätige Jury bestimmt die Preisträger in den beiden Kategorien Architektur und Metallgestaltung.

Der erstmals 1989 vergebene Verzinkerpreis ist heute ein in der Fachwelt beachtetes Podium für innovative Architektur und Metallgestaltung mit Stahl. Namhafte Architekten und Designer stellten sich in der Vergangenheit dem Wettbewerb. Gleichzeitig dient der Verzinkerpreis talentierten, weniger bekannten Architekten und Metallgestaltern als Sprungbrett, da er die Möglichkeit bietet, herausragende Projekte einer großen Öffentlichkeit zu präsentieren. Einsendeschluss für den Verzinkerpreis 2019 ist der 1. April 2019 (Poststempel). Mehr Informationen und Bewerbungsunterlagen als Download unter: www.verzinkerpreis.de sowie beim Industrieverband Feuerverzinken e.V., Postfach 140461, 40074 Düsseldorf, Fon: 0211/6907650, Fax: 0211/690765-28.

 Bewerbungsunterlagen für den Verzinkerpreis 2019 sind downloadbar unter: www.verzinkerpreis.de 

Der Industrieverband Feuerverzinken e.V. und seine Serviceorganisation, das Institut Feuerverzinken GmbH, vertreten die deutsche Stückverzinkungsindustrie. Im Jahr 2017 wurden in Deutschland mehr als 1,9 Mio. Tonnen Stahl stückverzinkt. Wichtige Anwendungsbereiche des Korrosionsschutzes durch Feuerverzinken sind u. a. Architektur und Bauwesen sowie die Verkehrstechnik und der Fahrzeugbau. Weitere Informationen zum Feuerverzinken unter: www.feuerverzinken.com.

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ähnliche Beiträge

Anzeige


© Foto: Ken Schluchtmann, diephotodesigner.de

„Showstopper“ Berufsbildklausel? ... 

... Die Berufsbildklausel in der Berufs-Haftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure

Im Baubereich spielen Architekten und Ingenieure eine entscheidende Rolle bei der Planung und Realisierung von Bauprojekten. Die Umschreibung, was zu den Berufsaufgaben gehört, definieren unter anderem die Gesetze der Länder.      

Lesen Sie mehr >>