Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen sollen weiter sinken

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Das Bundesamt für Energie hat eine Anhörung zu einer Teilrevision der Energieverordnung eröffnet. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Vergütungssätze der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) für Photovoltaik-Anlagen. Die revidierte Energieverordnung soll per 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Das UVEK prüft periodisch die Berechnung der Gestehungskosten sowie der Vergütungssätze und passt diese nötigenfalls den neuen Verhältnissen an. Es berücksichtigt verschiedene Aspekte, wie beispielsweise die Entwicklung der Technologien, ihre langfristige Wirtschaftlichkeit, die Preise der Primärenergiequellen, der Wasserzinsen und des Kapitalmarkts.

Die KEV-Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen sollen in zwei Schritten per 1. April und 1. Oktober 2016 abgesenkt werden. Per 1. Oktober 2016 liegen sie damit – je nach Anlagengrösse – zwischen 7 und 13 Prozent unter den Vergütungssätzen des Jahres 2015. Die Höhe der Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen bleibt unverändert. Die KEV-Vergütungssätze der anderen Technologien werden im Laufe des Jahres 2015 überprüft und falls nötig im Rahmen einer nächsten Revision der Energieverordnung angepasst.

Abbau der Warteliste 2015:

  • Photovoltaik

Im April 2015 wurden 2541 Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 100 MW in die KEV aufgenommen. Die Warteliste für Photovoltaik-Anlagen wurde damit bis und mit Anmeldedatum vom 20. September 2011 abgebaut. Dazu erhalten mehrere Tausend Betreiber von kleinen Photovoltaik-Anlagen unter 30 kW in diesem Jahr eine Einmalvergütung.

  • Windenergie, Kleinwasserkraft, Biomasse und Geothermie

Die Warteliste für die übrigen Technologien (Windenergie, Kleinwasserkraft, Biomasse und Geothermie) kann im Oktober 2015 ebenfalls weiter abgebaut werden, und zwar bis und mit Anmeldedatum vom 20. Juni 2011. Dabei kommt zum ersten Mal ein neues Prozedere zur Anwendung: Baureife Anlagen auf der Warteliste können nach vorne springen und beim Abbau der Warteliste zuerst berücksichtigt werden. Die Resonanz auf die Einführung des neuen Wartelistenmanagements war so gross, dass das Kontingent fast ausschliesslich baureife Anlagen beinhaltet. Insgesamt werden 141 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 199 MW freigegeben.

Quelle: Bundesamt für Energie

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