Im Zuge der Novellierung des BNatSchG wurde das spezielle Artenschutzrecht in allen eingriffsrelevanten öffentlichen und privaten Vorhaben verschärft. Durch eine seitdem immer restriktivere Rechtsprechung ist die gesamte Thematik nochmals befeuert worden. Die Regelungen der §§ 44 (1) ff. BNatSchG führen nicht selten zum Versagen eines Vorhabens.
Der erste Tag des Seminars (Grundlagen) befasst sich intensiv mit den rechtlichen und fachlichen Grundlagen und Anforderungen an die Abarbeitung des Speziellen artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (SARF) bzw. der zugehörigen behördlichen Prüfung (saP) unter Berücksichtigung der BNatSchG-Novelle 2017. Sie lernen die unterschiedlichen Anforderungen an „CEF“- und „FCS“-Maßnahmen und die einschlägigen Leitfäden und Arbeitshilfen der Länder kennen.
Anhand konkreter Fallbeispiele aus der Bauleit- und Objektplanung werden am 2. Tag Inhalt und Bewältigung des speziellen Artenschutzrechts behandelt. Die Abarbeitung des SARF bzw. der saP steht nun am Beispiel konkreter Vorhaben im Vordergrund. Auch hier stehen Wege der Legalausnahme nach § 44 (5) und der Ausnahme nach § 45 (7) im Mittelpunkt des Seminars.
Der Referent:
Dipl.-Ing. Ronald Meinecke ist von der IHK Potsdam öbv Sachverständiger für Umweltgenehmigungsverfahren mit Schwerpunkt Wasser, Bergbau und Energie; Diplom-Biologe und Umweltingenieur; Inhaber des Büros für Verfahrensmanagement und Umweltgutachten in Potsdam. Er hat eine langjährige Projekterfahrung im praktischen Arten- und Habitatschutz inne.
Datum:
19.09.2018 und 20.09.2018
Ort:
Dortmund
Kosten:
vhw-Mitglieder: € 580,00
Nicht-Mitglieder: € 660,00
Das Seminar ist begrenzt auf 25 Teilnehmer und wird von der Architektenlammer NRW anerkannt.
Mehr Informationen unter: www.vhw.de