Nur ein qualifizierter Rauchabzug bringt wirklich Sicherheit

LAMILUX

ARD
Anlagen & Systeme
LAMILUX

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen leisten seit Jahrzehnten einen großen Beitrag, die Verrauchung von Räumen effektiv zu verhindern. So ist man sich in den Fachkreisen der Feuerwehrverbände, des VdS Schadenverhütung und des Fachverbandes Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) einig: Nur ein über geprüfte Rauch- und Wärmeabzugsanlagen gesteuerter qualifizierter Rauchabzug kann die vollständige Verrauchung größerer Räume verhindern und somit das Brandereignis begrenzen und dessen Folgen verringern.
Aktuell hat sich vor dem Hintergrund der Neufassung der Industriebaurichtlinie, die für den Rauchabzug neue Schutzziele definiert, ein breiter Zusammenschluss aus Brandschutzexperten gebildet, der sich für eine weiterhin hohe Qualität beim Rauchabzug ausspricht. Sie vertreten die Meinung, dass nur qualifizierte Rauchabzüge echte Sicherheit im Brandfall schaffen würden. Ihre Empfehlung: Der Rauchabzug sollte nach der DIN 18232-2 bemessen und pro 200qm Grundfläche mindestens ein Rauch- und Wärmeabzugsgerät in das Dachintegriert sein. Dabei wird betont: Im Brandfall garantieren nur qualifizierte Rauchabzüge eine raucharme Schicht innerhalb des Gebäudes.
Die natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen für den qualifizierten Rauchabzug werden im Dach eingebaut und leiten durch den thermischen Auftrieb den Rauch samt seiner giftigen Gase ins Freie. Durch Zuluftöffnungen in den unteren Wandbereichen strömt frische Luft nach, so dass sich unter der Decke eine Rauchschicht bildet – und in Bodennähe die überlebensnotwendige und für die Feuerwehr so wichtige raucharme Schicht.

www.lamilux.de

bauplaner special 11/2014

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ähnliche Beiträge

Anzeige


© Foto: Ken Schluchtmann, diephotodesigner.de

„Showstopper“ Berufsbildklausel? ... 

... Die Berufsbildklausel in der Berufs-Haftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure

Im Baubereich spielen Architekten und Ingenieure eine entscheidende Rolle bei der Planung und Realisierung von Bauprojekten. Die Umschreibung, was zu den Berufsaufgaben gehört, definieren unter anderem die Gesetze der Länder.      

Lesen Sie mehr >>