Neues Brandschutz-AbP für fünf geprüfte Wandaufbauten

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Die Brandschutzeigenschaften von Bauprodukten sind nach geltendem Recht turnusmäßig nachzuweisen. Der ökologisch orientierte WDVS-Anbieter INTHERMO hat sich der aufwändigen Prozedur pflichtgemäß unterzogen und mehrere Wandaufbauten von der MFPA Leipzig prüfen lassen. Der in fünf Varianten geprüften Bauart wurde das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis Nr. P-SAC-02 /III-679 am 15. Oktober 2014 erteilt; ihre Anwendbarkeit im Sinne der Landesbauordnungen gilt damit als nachgewiesen.
„Aufgrund einer Gesetzesänderung ist die Gültigkeit sämtlicher alten AbP abgelaufen. Neu ist: Nur die Materialien, die beim Brandschutztest auch tatsächlich in die zu prüfende Konstruktion eingebaut waren und somit getestet werden konnten, werden nunmehr als geprüft bescheinigt“, sagt Dipl.-Bauing. Jürgen Waßermann, Leiter Technik bei INTHERMO. Dass diese Verschärfung der Prüfanforderungen einen erheblichen Ansturm auf sämtliche akkreditierten Prüfinstitute in Deutschland zur Folge haben würde, war absehbar. Sofort nach Bekanntwerden der Gesetzesänderung hat sich INTHERMO daher mit den zuständigen Stellen in Verbindung gesetzt und die zeitnahe Prüfung der Brandschutzeigenschaften mehrerer Wandaufbauten vereinbart. Geprüft wurden die Brandschutzeigenschaften von tragenden, raumabschließenden INTHERMO Wandkonstruktionen in Holzständer- bzw. Massivholzbauweise mit beidseitiger Beplankung und Gefachdämmung der Feuerwiderstandsklasse F60-B bzw. F90-B bei einseitiger Brandbeanspruchung gemäß DIN 4102-2:1977-09.

www.inthermo.de

bauplaner special 05/2015

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