„Mit Klimaschutz nicht vereinbar“

Kritik am Gebäudeenergiegesetz

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat Ende Mai 2019 den lange erwarteten Referentenentwurf für das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Zusammenführung von Energieeinsparverordnung, Erneuerbare-  Energien-Wärmegesetz und Energieeinspargesetz vor. Für Hauseigentümer soll sich fast nichts ändern. Für das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau geht der Entwurf in die falsche Richtung. „Die Sanierungsbranche braucht dringend die Einführung zukunftsfähiger gesetzlicher Energiestandards bei Neubau und Sanierung sowie Vereinfachungen bei der energetischen Bilanzierung von Gebäuden. Wir können unsere Klimaschutzziele nur erreichen, wenn deutlich mehr Bestandsbauten umfassend saniert werden. Kleinere Verschärfungen für Neubauten reichen bei weitem nicht“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Die Zeit umzusteuern, wird knapp: Die Klimaschutzziele drohen auch über die 2020-Ziele hinaus verfehlt zu werden. Weiterhin stehen Straf ahlungen in Milliardenhöhe für jene europäischen Staaten ins Haus, die den Vereinbarungen im Rahmen der europäischen Lastenverteilung  nicht erfolgreich nachkommen.

Der GEG-Entwurf orientiert sich weitgehend an der bestehenden Gesetzgebung und fügt geltendes Recht in einem neuen Gesetz zusammen. Um die mittelfristigen Ziele aus   der verbindlichen Vereinbarung von Paris aus dem Jahr 2015 im Hinblick auf die Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen, bedarf es aber weiterer Ambitionen und zukunftsorientierter Standards für die Sanierung von Bestandsgebäuden. In Deutschland stagniert die Gesetzgebung dazu seit über zehn Jahren.

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