Lösung zum E-Rechnungsgesetz

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Ab dem 27. November 2018 tritt das sogenannte E-Rechnungsgesetz in Kraft. Dieses schafft eine verbindliche Rechtsgrundlage für den Empfang und die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen. Zukünftig müssen Ingenieurbüros strukturierte elektronische Rechnungen bei Geschäften mit öffentlichen Auftraggebern ab einem Wert von 1.000 Euro stellen.  

Neben dem EU-Standard-Format „XRechnung“ ist auch das deutsche Format „ZUGFeRD“ mit seinen drei Detaillierungsstufen in Acclaro vollständig integriert. Die XRechnung ist eine XML-Datei, die Rechnung in den ZUGFeRD-Formaten bettet diese XML-Datei als Anhang in ein PDF ein, sodass ein für den Menschen lesbares Dokument mit den Daten versendet wird.   

Dieser Vorgang integriert sich automatisch und ohne zusätzlichen Aufwand in die Rechnungserstellung. Alle mit Acclaro erzeugten Rechnungsdaten inklusive der HOAI- und AHO-Berechnungen werden in der elektronischen Rechnung abgebildet. Die automatische Vergabe von Rechnungsnummern und die anschließende Archivierung der digitalen Rechnung ist mit Acclaro schnell und sicher gewährleistet. Anwender können wie gewohnt ihre Rechnungs-PDFs per E-Mail versenden.  

www.acclaro.de 

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