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EnEV 2014

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EnEV 2014

Wer ab dem 1. Mai 2014 einen Bauantrag einreicht, eine Bauanzeige erstattet oder eine sonstige Baumaßnahme beginnt muss ggf. auch die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) erfüllen. Betroffen sind Eigentümer, Vermieter, Verkäufer oder Immobilienmakler sowie Architekten, Planer, Handwerker und Verwalter. Sie alle müssen die neuen Vorgaben kennen und anwenden. Doch der Verordnungs-Text ist für Nichtjuristen nicht leicht zu verstehen. Hier setzt die Broschüre „Neue EnEV 2014: Kurzinfo für die Praxis“ der Stuttgarter Architektin Melita Tuschinski an: Abschnitt für Abschnitt erläutert die Autorin den Verordnungstext. Da sie die Publikation fortlaufend ergänzt veröffentlicht Tuschinski diese Broschüre ausschließlich als PDF-Dokument auf www.enev-online.de

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