Kabinett beschließt Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

Lkw-Maut ab 2018 auf allen Bundesstraßen

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Die Bundesregierung hat am 11. Mai 2016 den von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Gesetzentwurf zur Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen beschlossen.

„Mit der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen vollziehen wir den Systemwechsel von einer Steuer- hin zu einer Nutzerfinanzierung unserer Verkehrsinfrastruktur,“ so Dobrindt. „Wir generieren zusätzliche rund zwei Milliarden Euro pro Jahr für die Modernisierung unserer Straßen. Die Mauteinnahmen fließen direkt und dauerhaft in deren Erhalt und Ausbau.“

Die Lkw-Maut soll zum 1. Juli 2018 auf alle Bundestraßen ausgeweitet werden. Das sind rund 40.000 zusätzliche mautpflichtige Kilometer. Es werden zusätzliche Mauteinnahmen in Höhe von bis zu 2 Milliarden Euro erwartet. Der Betrieb der Lkw-Maut ab September 2018 wird europaweit ausgeschrieben.

Zurzeit wird die Lkw-Maut auf rund 13.000 Kilometern Bundesautobahnen und rund 2.300 Kilometern autobahnähnlichen Bundesstraßen erhoben. Bereits seit dem 1. Oktober 2015 gilt die Mautpflicht auch für Lkw zwischen 7,5 und 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Die Ausweitungen der Lkw-Maut sind Teil des von Minister Dobrindt initiierten Investitionshochlaufs. Dadurch werden die Investitionen in die Infrastruktur dauerhaft um rund 40 Prozent auf circa 14 Milliarden im Jahr erhöht.

Weitere Informationen zur geltenden Lkw-Maut finden Sie unter: www.bmvi.de/Nutzerfinanzierung.

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