Fachseminar „Wartungsverträge für technische Anlagen“

BTR Brandschutz

Planung
BTR Brandschutz

Betreiber von Gebäuden und technischen Gebäudeanlagen sind vielfach zum Abschluss eines Wartungsvertrages verpflichtet. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Auflagen des Sachversicherers, den Regelungen des Bauvertrages zwecks Fristen der Gewährleistung und den Herstellervorgaben. Doch oftmals sind in den Verträgen Fallstricke sowohl für den Auftraggeber wie auch den Auftragnehmer enthalten, die teure juristische Auseinandersetzungen nach sich ziehen. Deshalb sollten in einem Instandhaltungs-/Wartungsvertrag alle wesentlichen Punkte rechtssicher geregelt sein. Die BTR Brandschutz-Technik und Rauchabzug GmbH aus Hamburg widmet sich seit Jahren dieser Thematik. Dort werden sachkundige Instandhalter ausgebildet und in einem jährlich stattfindenden Fachseminar rechtssichere vertragliche Regelungen vorgestellt und diskutiert. Das nächste eintägige Fachseminar findet am 03. Februar 2014 in Hamburg statt. Der Referent wird Prof. Dr. Ralf Imhof sein.
Folgende Themen sind u.a. geplant:

  • Fallbeispiele aus diversen Baubereichen
  • Wartungsbedingungen nach DIN 31051
  • Verkehrssicherheits- und Instandhaltungspflicht von Gebäuden und Anlagen
  • Gebühren, Laufzeiten und Kündigungsmodalitäten
  • Abgrenzung von Wartung und notwendiger Instandsetzung
  • Betreiberwechsel des Gebäudes
  • Wartungsbedingungen (AMEV) von öffentlichen Auftraggebern

www.btr-hamburg.de

bauplaner Ausgabe 12/2013-1

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