Einbruchhemmung mit Porenbetonmauerwerk

Bundesverband Porenbeton

Planung

Steigende Einbruchzahlen in Wohnbauten führen zu einer vermehrten Nachfrage nach einbruchhemmenden Außenbauteilen. Bereits seit Jahren werden Fenster und Türen hinsichtlich ihres Einbruchswiderstandes selbst und im eingebauten Zustand geprüft. Seit September 2011 gilt dafür die Norm DIN EN 1627 „Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und Abschlüsse – Einbruchhemmung – Anforderungen und Klassifizierung“ inklusive des Nationalen Anhangs. Erstmals enthalten sind hierin in der Tabelle NA.3 „Zuordnung der Widerstandsklassen von einbruchhemmenden Bauteilen zu Porenbetonwänden“ Aussagen zum Porenbetonmauerwerk. Porenbetonmauerwerk wird meist aus Plansteinen oder Planelementen in den Festigkeitsklassen 2, 4 und 6 erstellt. Aufgrund der Anforderungen im Wärmeschutz gemäß EnEV im Außenwandbereich kommen dabei oft Porenbetonsteine der Festigkeitsklasse 2 zum Einsatz, die in der DIN EN 1627 hinsichtlich der einbruchhemmenden Eigenschaften nicht klassifiziert sind. Das war schon vor Jahren Grund für die im Bundesverband Porenbeton zusammengeschlossenen Hersteller, Prüfungen zu einbruchhemmenden Eigenschaften von Porenbetonmauerwerk beim Institut für Fenstertechnik in Rosenheim in Auftrag zu geben. Die Versuchsergebnisse erlauben eine Einstufung dieser Wände in die Klassen WK 2 und WK 3. Die DIN EN 1627 enthält ebenfalls eine Korrelationstabelle, die eine vergleichende Einstufung der alten WK-Klassen in die neuen RC-Klassen erlaubt. Porenbetonmauerwerk ist somit auch dort einsetzbar, wo eine klassifizierte Einbruchhemmung verlangt wird.

www.bv-porenbeton.de

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).