Am 8. Juni 2016 befasste sich der Bundestag in erster Lesung mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Der Gesetzesentwurf sieht vor, die EEG-Umlage für weitere stromintensive Unternehmen zu verringern, ohne im Gegenzug von ihnen Energieeffizienznachweise zu fordern. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) appellierte an den Bundestag, die eindeutige Vereinbarung des Koalitionsvertrags einzuhalten, die Ausnahmen an Energieeffizienzfortschritte zu knüpfen.
„Es wäre ein Skandal, wenn der Bundestag die EEG-Begünstigungen ausweitet, ohne von den Unternehmen zumindest einen sorgfältigen Umgang mit dieser Energie einzufordern", sagte Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF). "Das erhöht die Stromkosten für alle anderen. Und während auf der einen Seite breit mit ‚Deutschland macht’s effizient!‘ geworben wird, macht die Politik bisher das genaue Gegenteil.“ Der Bundestag kann, so die DENEFF, vor der Verabschiedung der EEG-Novellierung die Fehlanreize zur Vermeidung von Energieeffizienzinvestitionen in der Besonderen Ausgleichsregelung beseitigen und den Koalitionsvertrag umzusetzen. Bislang vermeiden zahlreiche Unternehmen sinnvolle Energieeffizienzmaßnahmen, da die resultierenden Stromeinsparungen zum Verlust der Begünstigungen führen können. Der Bundesrat beschloss Anfang Juni eine Formulierung, nach der zumindest für die neu begünstigten Unternehmen der Nachweis von Energieeffizienzverbesserungen gefordert wäre. Diese war auch in einer inoffiziellen Fassung des Kabinettsentwurfs enthalten, wurde jedoch verworfen. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) hofft, dass die Abgeordneten den Beschluss der Länderkammer im parlamentarischen Verfahren wieder aufgreifen.
Die Stellungnahme der DENEFF finden Sie hier.