Brandschutzkonzepte für Sonderbauten

Das Tagesseminar „Brandschutz in geregelten oder nicht geregelten Sonderbauten“, das am 08. Juli in Karlsruhe stattfindet, erörtert anhand von Praxisbeispielen unter anderem wann für einen Sonderbau eine förmliche Abweichungsentscheidung notwendig wird und wann gemäß § 38 LBO eine Erleichterung zu gestatten ist.

Häufig führt die erforderliche Auseinandersetzung über das Brandschutzkonzept für einen Sonderbau zur Verunsicherung sowohl auf Seiten der beteiligten Fachplaner als auch bei Genehmigungsbehörden. Das Seminar widmet sich diesem Problemfeld anhand von Praxisbeispielen unterschiedlicher Sonderbauten (Neubau und Bestand). Außerdem wird diskutiert, inwieweit unter Einsatz von Ingenieurmethoden des Brandschutzes die Festlegung sinnvoller besonderer Anforderungen möglich ist.

Das Seminar, das sich an Architekten und Innenarchitekten wendet, wird vom Institut Fortbildung Bau (IFBau) der Architektenkammer Baden-Württemberg im „Architekturschaufenster“ Karlsruhe veranstaltet. Der Referent, Dr.-Ing. Gerd Geburtig, Freier Architekt und Prüfingenieur für Brandschutz, erklärt Grundlagen der Anwendung von Brandschutzingenieurmethoden. Angesprochen werden Bauordnungsrechtliche Grundlagen, Abweichungen und erforderliche Brandschutzmaßnahmen, Erleichterungen und besondere Anforderungen.

Weitere Informationen zum Inhalt und zur Anmeldung unter: www.akbw.de/fortbildung

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