Baurechtliche Anforderungen definieren, ob an Bauteile Brandschutzanforderungen gestellt werden. Laut MBO wird für frei auskragende Balkone im Normalfall kein Brandschutz gefordert; an Laubengänge, die als erster Rettungsweg deklariert sind, werden allerdings Anforderungen gestellt (REI120). Damit Wärme-, Feuchte- und Brandschutz gleichermaßen berücksichtigt werden können, gibt es den „Isokorb“ von Schöck als Brandschutzvariante.
Das Produkt besteht aus einem Zweikomponentensystem, das die bauphysikalischen Funktionen Wärmeschutz und Brandschutz getrennt ausführt. Alle Komponenten sind bauphysikalisch auf die Vermeidung von Wärmebrücken ausgelegt. Der Wärmeschutz wird über den Dämmkörper aus „Neopor“ gewährleistet. Er lässt keine Feuchtigkeitsoder Wasserzunahme zu und kann deshalb im Außenbereich eingesetzt werden. Bei Hybridsystemen, bei denen das Material Wärme- und Brandschutz übernimmt, ist dies nicht immer sichergestellt, da die äußeren Rahmenbedingungen einen Einfluss haben können.
Eine obere und eine untere Brandschutzplatte, die aus nicht brennbaren Materialien besteht, schützt die tragenden Komponenten vor direkter Beflammung und gewährleistet die Feuerwiderstandsdauer (R) und Hitzebeständigkeit (I). Seitliche Quellbänder oder überstehende Brandschutzplatten sorgen dafür, dass das Produkt rauchdicht (E) ist. Die Brandschutzvariante wurde durch bauaufsichtliche Zulassungsprüfungen mehrfach getestet und hat nach EN 13501 die maximale Brandschutzklassifizierung REI120 erreicht.