Die Brandmeldeanlage (BMA), die den Brand meldet, Rauch- und wärmeabzugsanlagen (RWA), die sich bei Rauchentwicklung schnell öffnen oder Feststellanlagen (FSA), die automatisch Türen verriegeln, gehören heute zur Grundausstattung in Sachen Sicherheit und sind feste Bestandteile von Brandschutzkonzepten für alle Arten von Gebäuden, in denen Menschen zusammenkommen. Fehlt oder versagt nur ein Teil des Brandschutzkonzeptes, so kann der gesamte Brandschutz seine Funktionstüchtigkeit verlieren. Betreiber und Instandhalter werden hierzu gleichermaßen vom Gesetzgeber und den Gebäudeversicherern in die Pflicht genommen. Da die Betreiber häufig nicht über ausreichend qualifiziertes Fachpersonal verfügen, bieten Wartungsverträge eine Möglichkeit, die Betreiberpflichten durch eine ordnungsgemäße Instandhaltung zu erfüllen.
Das beste Brandschutzsystem ist nur so gut, wie es gewartet wird
In den vorgenannten Systemen befinden sich automatische Brandrauchmelder zur Raucherkennung. Diese besitzen aber keine unendliche Lebensdauer. Im Laufe der Zeit wirkt die Umwelt mit Temperatur- und Klimaschwankungen auf Sensorik und Elektronik ein und bewirkt, dass die Bauteile ihre fertigungsbedingten Leistungsmerkmale verlieren. Zusätzlich wirken Staub, Feuchtigkeit, Insekten und chemische Substanzen aus der Umwelt auf die Sensoren. Die Folge ist eine zunehmende Verschmutzung der Sensorik.
Die führenden Hersteller von Rauchmeldern im Fachverband Sicherheit des Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI), Frankfurt haben dazu im Jahre 2010 diverse Studien durchgeführt. In Abhängigkeit von der Technologie (Verschmutzungskompensation) wurden darin auch Tauschzyklen für Rauchmelder definiert, die normativ in den Anhang der DIN 14675 eingeflossen sind.
Verschmutzungskompensation – was ist das und warum ist es hilfreich?
In der Rauchkammer eines optischen Rauchmelders befinden sich ein Sender und ein Empfänger für Lichtimpulse. Wenn Verunreinigungen in der Rauch-kammer den vom Sender ausgehenden Impuls in ausreichender Intensität (Hersteller bzw. DIN definiert Auslöseschwelle) reflektieren, alarmiert der Rauchmelder. Mit der Zeit dringt aber unweigerlich Staub in den Melder ein und die Verschmutzung der Rauchkammer nimmt zu. Dann kann es vermehrt zu sogenannten Täuschungsalarmen kommen oder die Auslösung im Brandfall wird verhindert. Um dies zu vermeiden, sind moderne hochwertige Geräte mit einer Verschmutzungskompensation ausgestattet. In der derzeit gültigen Norm DIN 14675 (3) wird im Abschnitt 11 auf die Instandhaltung der Rauchmelder entsprechend DIN VDE 0833-1 (05-2003) und DIN VDE 0833-2(06-2000) verwiesen. Die darin geforderten Intervalle richten sich nach der Handlungsempfehlung des Herstellers.
Grundsätzlich gilt: Automatische punktförmige Brandmelder mit Verschmutzungskompensation oder mit automatischer Kalibriereinrichtung, können bis acht Jahre im Einsatz bleiben. Automatische punktförmige Brandmelder ohne Verschmutzungskompensation oder automatischer Kalibriereinrichtung, müssen jedoch spätestens nach einer Einsatzzeit von fünf Jahren ausgetauscht werden.
Wirksamer Brandschutz besteht aus vielen Einzelkomponenten, die u.a. von der Nutzung, der Funktion und der Bauart sowie der Lage des Gebäudes bestimmt werden. Auf diese Weise entsteht eine Brandschutzkette, deren Leistungsfähigkeit letztlich vom schwächsten Glied abhängt. Im vorliegenden Fall dem automatischen Brandmelder. Doch bis heute ist diese Problematik bei den Betreibern und auch bei den Instandhaltern noch nicht flächendeckend angekommen. Eine willkommene Argumentationshilfe gegenüber den Anlagenbetreibern hierzu bietet der ZVEI den Instandhaltern von BMA, RWA oder FSA mit seinem Merkblatt „DIN 14675 Austausch von Brandmeldern – Interpretation der Austausch und Prüfverfahren im Feld – 3305:2010-06“. Dieses Merkblatt steht u.a. unter dem Downloadlink von www.btr-hamburg.de/downloads/ MerkBlatt_33005_DIN_14675_Austausch_BM.pdf allen Interessenten kostenlos zur Verfügung.
Die Instandhaltung nach DIN 31051
Instandhaltung nach DIN 31051 besagt, dass nur durch die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Betrachtungsweise zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustands oder der Rückführung in diesen so dass sie die geforderte Funktion erfüllen kann. Nur so kann den negativen Einflüssen auf Brandschutzsysteme (z.B. durch Alterung, Korrosion durch aggressive Dämpfe und Feuchtigkeit, Verschmutzung, Verschleiß, Beschädigungen /Vandalismus) frühzeitig Einhalt geboten werden. Instandhaltung setzt Inspektion (Prüfung), Wartung, Instandsetzung und Verbesserung voraus. Im Einzelnen bedeutet dies:
- Die Feststellung und Beurteilung des Istzustandes
- Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates
- Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand
- Kombination aller Maßnahmen zur Steigerung der Funktionssicherheit einer Betrachtungseinheit ohne die geforderte Funktion zu ändern
Die Beachtung der Austauschzyklen für Brandrauchmelder ist somit eine absolute Bringschuld des Instandhalters.
Instandhalter müssen ihre Kompetenz nachweisen
Die DIN 14675/A1beschreibt außerdem, dass jeder, der die Instandhaltung von Rauchmeldern vornimmt, einen Kompetenznachweis zu erbringen hat. Zwar liegt die Verantwortlichkeit der entsprechenden Anlage beim Betreiber, jedoch hat der Instandhalter für seine Aufgabe einen entsprechenden Sachkundenachweis zu erbringen.
Die Qualifikation zur Instandhaltung erlangt ein Wartungsunternehmen, dass:
- geschultes, sachkundiges Wartungspersonal beschäftigt,
- 24 Stunden-Notdienst anbietet,
- vorzugsweise in der Nähe des Wartungsobjektes angesiedelt ist,
- über ausreichend Ersatzteile und Verbrauchsstoffe verfügt,
Weiterhin erfordert das Anforderungsprofil an Wartungsunternehmen für elektrische RWA-Anlagen
- den Nachweis einer elektrischen Fachkraft nach DIN 31000/VDE1000!
- die Gewähr, dass 24V-RWA-Systeme nur von elektrischen Fachkräften gewartet werden
- Elektrofachkraft nach DIN 31000 / VDE1000 ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen, die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
- Aber auch Personen ohne Berufsabschluss auf dem vorgenannten Gebiet, jedoch mit einer 3-jährigen, nachgewiesenen Berufserfahrung
- (Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten – EFT nach BGV A3 sind für diese Instandhaltungsaufgaben zugelassen.