Bionik bringt Bauwesen in Bewegung

Neue VDI-Richtlinie für biologisch inspirierte Gestaltung von Architektur, Ingenieurbauten und Produkten

News
Neue VDI-Richtlinie für biologisch inspirierte Gestaltung von Architektur, Ingenieurbauten und Produkten

Architekten, Industriedesigner und Ingenieure entdecken zunehmend die Natur als Ideengeber bei der Entwicklung und Gestaltung von Baukonstruktionen und Produkten. Die neue Richtlinie VDI 6226 Blatt 1 der VDI-Gesellschaft Technologies of Life Sciences zeigt verschiedene Wege auf, wie biologische Anwendungs- und bionische Übertragungsmöglichkeiten sowohl für die Lösung konkreter Konstruktions-Fragestellungen als auch für die Prozesse des Entwerfens in diesen Disziplinen eingesetzt werden können.

 VDI 6226 Blatt 1 beinhaltet zahlreiche Begriffsdefinitionen und betrachtet Ziele und Chancen der Bionik in Architektur, Ingenieurbau und Industriedesign. Bionische Lösungen in diesen Bereichen sind stets als ein Zusammenspiel von Funktion und Gestaltung zu sehen. An Baukonstruktionen werden beispielsweise immer komplexere und im Laufe des Lebenszyklus sich verändernde Anforderungen aus Nutzung, Ökologie und Ökonomie gestellt. Ganzheitliche neue Ansätze für effiziente Gebäudestrukturen lassen sich aus Strategien und Konstruktionsprinzipien der Natur ableiten und mit der interdisziplinären Methodik der Bionik umsetzen.

Erfolgreiches Beispiel einer solchen Konstruktion ist das mit dem Bionic Award 2012 ausgezeichnete Sonnenschutzsystem Flectofin®  für Gebäudefassaden nach dem Vorbild der Strelizienblüte. Die technische Idee beim Flectofin® besteht darin, dass an die Stelle lokal angeordneter Scharnier-, Gelenk- und Winkelverbindungen großflächige elastische Verformungen treten. Mit einer Reihe von Flectofin®-Lamellen lassen sich Glaskuppeln wie beispielsweise der Reichstag in Berlin adaptiv verschatten und tragen so zur energieeffizienten Kühlung von Gebäuden bei.

Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.vdi.de/6226-1 

Infoservice

Nach Anmeldung versorgt Sie der „Infoservice“ des Deutschen Ingenieurblatts kostenfrei 14-tägig mit einer redaktionellen Auswahl aktueller Nachrichten und Berichte des Deutschen Ingenieurblatts.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Infoservices verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Infoservice abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).
Als Ingenieurkammer-Mitglied bitte nicht anmelden – Sie erhalten bereits exklusiv unseren umfassenderen „Mitglieder-Infoservice“ bzw. können diesen über Ihre Kammer bestellen.

Bauplaner

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem Bauplaner-Newsletter, unserem 14-tägigen E-Mail-Service, der Bauingenieure und Planer über die neuesten Entwicklungen in der Branche informiert. Erhalten Sie aktuelle Einblicke in die Bauforschung und Neuigkeiten aus der Industrie direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Versendung des Bauplaner-Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können sich jederzeit per Abmeldelink im Bauplaner-Newsletter abmelden (Datenschutzerklärung des Dienstleisters CleverReach).

Ähnliche Beiträge

Anzeige


© Foto: Ken Schluchtmann, diephotodesigner.de

„Showstopper“ Berufsbildklausel? ... 

... Die Berufsbildklausel in der Berufs-Haftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure

Im Baubereich spielen Architekten und Ingenieure eine entscheidende Rolle bei der Planung und Realisierung von Bauprojekten. Die Umschreibung, was zu den Berufsaufgaben gehört, definieren unter anderem die Gesetze der Länder.      

Lesen Sie mehr >>